Gericht: Fünf Jahre Haft für notorischen Betrüger

Mal Professor, mal Richter

Bonn. Etwa 216 000 Euro hat er seinen Opfern innerhalb von zweieinhalb Jahren aus der Tasche gezogen und die Geschädigten so um ihre gesamten Ersparnisse gebracht. Jetzt muss der einschlägig vorbestrafte Günther F. (alle Namen geändert) für lange Zeit ins Gefängnis.

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts verurteilte den 55-Jährigen aus Euskirchen Dienstag wegen 38-fachen Betruges - davon 33 Fälle gewerbsmäßig begangen - zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe.

Zwischen September 2003 und März 2006 gaukelte der gelernte Schreiner dem Ehepaar Schmidt laut Urteil vor, er könne bei einer Auslandsadoption behilflich sein. Die Eheleute, welche der Angeklagte von Versammlungen bei den Zeugen Jehovas kannte, wollten zwei Neffen von Frau Schmidt aus deren südkoreanischer Heimat nach Deutschland holen.

Nachdem der Angeklagte das Ehepaar um deren gesamte Ersparnisse gebracht hatte, liehen sich die Opfer weiteres Geld bei Bekannten. Während der zweieinhalb Jahre erfand der Betrüger immer neue "Ideen und Problemkreise", für die er einzelne Summen von bis zu 16 000 Euro forderte - und bekam. Dabei gab sich der Angeklagte als Rechtsanwalt, Professor, Verfassungsrichter und Doktor aus.

Erst als der Angeklagte als angeblicher Richter im Haus der Eheleute Schmidt eine "Gerichtsverhandlung" abhielt und ein Ordnungsgeld wegen ungebührlichen Verhaltens gegen sich selbst forderte, flog der Schwindel auf. Da der 55-Jährige den "Bogen überspannt" hatte, so der Kammervorsitzende, stellten die Opfer Nachforschungen an und erstatteten Anzeige.

Das Motiv für die Taten liegt laut Urteil in den finanziellen Schwierigkeiten des Betrügers. Er habe Schulden im sechsstelligen Bereich angehäuft und die Gläubiger hätten einen erheblichen Druck auf ihn ausgeübt. Der Vorsitzende Richter stellte klar, dass die verhängte Strafe von fünf Jahren "von Milde geprägt" sei, auch wenn die Staatsanwältin lediglich vier Jahre gefordert hatte.

Durch das "uneingeschränkte Geständnis" habe Günther F. "die Notbremse gezogen": "Ansonsten wäre das Urteil ganz anders ausgefallen." Dass der Angeklagte sich in der Verhandlung bei den Opfern entschuldigte, hielt das Gericht ihm zugute.

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