Gericht gibt Narrenrecht Vorrang

Bonn · Schon auf den ersten Blick ist absehbar, dass die diesjährige wieverfeindliche Klage eines Karnevalsmuffels gegen Prinz Rainer I. und und Bonna Victoria I. vor diesem närrischen Gericht keine Chance hat

 In Namen der Narren weist die Weiberkammer um Landgerichtspräsidentin Margarete von Schwerin (mit weißer Perücke) die Klage eines Karnevalsmuffels gegen das Prinzenpaar zurück.

In Namen der Narren weist die Weiberkammer um Landgerichtspräsidentin Margarete von Schwerin (mit weißer Perücke) die Klage eines Karnevalsmuffels gegen das Prinzenpaar zurück.

Foto: Barbara Frommann

Denn die 11. außerordentliche Bonner Zivilkammer, die traditionell einmal im Jahr in der fünften Jahreszeit tagt, besteht diesmal nur aus jecken Wievern: "wegen der Bedeutung des Falles für alle Frauen", erklärt Kammervorsitzende Margarete Gräfin von Schwerin, in der Nebensaison Landgerichtspräsidentin.

Der Kläger, der ein Krawattenverstümmelungsverbot an Weiberfastnacht erstreiten will und Schadenersatz für seinen in der Session 2011 halbierten Schlips fordert, hat schlechte Karten. Da kann die jecke Kammervorsitzende noch so sehr ihre Unbefangenheit und die ihrer drei nicht minder jecken Beisitzerinnen betonen.

Als endlich Prinz und Bonna mit Gefolge in den Gerichtssaal ziehen, merkt Richterin von Schwerin mit einem Blick auf die Uhr zwar süffisant an: "Die Partei ist verspätet wie immer." Aber ihr Ton ist doch hörbar nachsichtig. Als sie dann noch erklärt, es sei doch allmählich eine Last, sich in jedem Jahr mit diesen karnevalsfeindlichen Klagen herumzuplagen, strahlen Prinz und Bonn.

Und auch die Festausschusspräsidentin des Bonner Karnevals, Marlies Stockhorst wirkt erleichtert, denn schließlich will der Kläger, dem Vernehmen nach ein "genervter Neubonner" an den Grundfesten von Weiberfastnacht rütteln. Prinzenführer Christoph Arnold, der als Rechtsanwalt im Nebenberuf die Majestäten vertritt, hat leichtes Spiel.

Ganz im Gegensatz zum Klägeranwalt: Anwaltsvereinsvorsitzender Claus Recktenwald, der sich mit Perücke und roter Nase vergeblich zu tarnen versucht, hat in der Tat ein peinliches Mandat: Sein Mandant ist nicht nur ein Karnvalsmuffel, sondern offenkundig auch ein Hasenfuß: Er erscheint erst gar nicht. Aus Angst vor den Frauen, erklärt Recktenwald. Die hat der Anonymus zu Recht. Denn Prinz Rainer lässt keinen Zweifel daran, dass die Bonnerinnen in den Startlöchern stünden, um dem feigen Kläger auch noch die Schnürsenkel abzuschneiden.

Ihre Lieblichkeit gibt dem Kläger mit: "Er soll doch froh sein, dass es nur der Schlips ist. Es könnte ja viel schlimmer sein." Und Arnold rät dem Kläger: "Er soll zu Hause bleiben. Vergeblich bemüht Recktenwald das "allgemeine Schlips- und Ausgehrecht". Die Weiberkammer befindet: Männer in Bonn hegen geradezu die Erwartung, gebützt zu werden und einen Teil ihrer Krawatte zu verlieren. "Sie wären geradezu tödlich beleidigt, wenn sie abends mit unversehrtem Schlips heimkehren müssten", ist die jecke Vorsitzende sicher. Mit Kölsch wird die Rettung der Weiberfastnacht gefeiert.

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