Gericht verhängt Bewährungsstrafe gegen Stalkerin

48-Jährige verleumdete 70-Jährigen jahrelang überall als Kinderschänder

Gericht verhängt Bewährungsstrafe gegen Stalkerin
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Bonn. Wenn die Frau auf der Anklagebank meint, was sie sagt, hat der jahrelange Albtraum für ein Bonner Ehepaar ein Ende: Die 48-jährige Angeklagte gibt kurz vor Prozessende endlich zu, als Stalkerin ihren heute 70-jährigen Ex-Geliebten und dessen 75-jährige Ehefrau vier Jahre lang auf übelste Weise terrorisiert zu haben - mit zahllosen Anrufen, Briefen auch an Nachbarn und Arbeitgeber, in denen sie den 70-Jährigen als Kinderschänder verleumdete.

Nun endlich erklärt sie am dritten Prozesstag leise: "Es tut mir so leid, ich würde gerne alles ungeschehen machen." Ihrem fassungslosen Ehemann, der im Publikum sitzt, hat die Akademikerin erst am Tag zuvor die Wahrheit gestanden. Wie es nun weitergehe, habe man in der Kürze der Zeit nicht bereden können.

Zeit hatte das Ehepaar wirklich nicht: Das Gespräch fand im Gefängnis statt, in dem die 48-Jährige seit drei Wochen sitzt: Die Strafrichterin steckte sie am ersten Prozesstag in U-Haft, nachdem ihr Opfer als Zeuge ausgesagt hatte, sie habe ihn vor dem Prozess erneut belästigt. Diese Zeit hinter Gittern haben bei der Frau mit dem bislang bürgerlichen Leben einen Sinneswandel bewirkt, wie ihr Verteidiger erklärt.

Warum sie vier Jahre lang ihrem Opfer so kriminell nachstellte? "Ich konnte einfach nicht aufhören", sagt sie. Und erklärt: "Alles, was ich behauptet habe, war frei erfunden." Nach der Trennung von dem Geliebten 2005 fing alles an. Weil er auf keine SMS mehr reagierte, sei sie immer wütender auf ihn geworden.

Tag und Nacht rief sie bei ihm an, schickte verleumderische Briefe an alle Menschen in seinem Umfeld, selbst an seinem Urlaubsort, und verteilte immer wieder Flugblätter mit den falschen Behauptungen. Auch als von seinen Opfern engagierte Detektive sie als Stalkerin überführten, machte sie weiter, schickte der Ehefrau Trauerkarten - trotz Kontaktverbots und mehrerer verlorener Zivilprozesse und manipulierte auch vor Gericht.

Ihre Opfer machte sie regelrecht krank, die 75-jährige Ehefrau dachte immer wieder an Selbstmord, wie sie als Zeugin weinend erklärte. Das, so die Angeklagte nun, habe sie nie gewollt.

Ihr Geständnis und ihre Einsicht bewahren sie vor dem Gefängnis: In Übereinstimmung mit Staatsanwältin und Opferanwalt verurteilt Richterin Gerlind Keller die Angeklagte wegen des 2007 eingeführten Straftatbestands der Nachstellung, falschen Verdächtigung, Verleumdung, Beleidigung, versuchten Betrugs und falscher eidesstattlicher Versicherung zu 14 Monaten Haft auf Bewährung, erlegt ihr ein Kontaktverbot auf, eine Therapie und die Zahlung aller Forderungen.

Nun hat die 48-Jährige mehr als 40 000 Euro an ihre Opfer zu zahlen. "Diese Geschichte kann man als verhängnisvolle Affäre bezeichnen", sagt die Richterin und: "Es ist ein Fall von besonders brutalem Stalking". Die 48-Jährige nimmt das Urteil an. Sie steht nun vor einem Scherbenhaufen.

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