Ex-Schüler scheitern mit Antrag auf Schließung des Kollegs Gericht weist Klage von Ako-Opfern ab

BAD GODESBERG/KÖLN · Die Klage von sieben mutmaßlichen Missbrauchsopfern am Aloisiuskolleg (Ako) und seiner Bildungseinrichtung Ako-pro-Seminar gegen die Bezirksregierung Köln ist am Mittwoch vom Kölner Verwaltungsgericht aus formalen Gründen abgelehnt worden.

Die von der Duisburger Kanzlei Sehr & Baier vertretenen Kläger hatten geltend gemacht, in den vergangenen sechs Jahrzehnten von inzwischen verstorbenen Ako-Patres oder vom ehemaligen Ako-pro-Leiter sexuelle Gewalt erfahren zu haben. Gegen den Ex-Leiter laufen weiterhin Ermittlungen. Vor dem Gericht wie auch vor dem Ako selbst hatten am Morgen Betroffene und das Dokumentartheater Berlin in einer pantomimischen Protestaktion auf das Leid der Opfer aufmerksam gemacht. In Mönchskutten gekleidet, zeigten die jungen Leute auf Schautafeln Opfernamen - und hatten in ihrer Mitte plötzlich ein mit Pflaster mundtot gemachtes Mädchen eingekeilt.

Die Kläger hätten zwecks Sanktionierung der Straftaten und im Sinne der Prävention die Schließung des Ako wegen Unzuverlässigkeit gefordert, sagte Heinz Sehr in diesem bundesweit ersten Verfahren dieser Art. Der entsprechende Antrag bei der Bezirksregierung war im Januar schon abgelehnt worden. Nach heutigem Stand seien sämtliche Genehmigungsvoraussetzungen am Ako gegeben, so die Schulaufsicht damals.

Das Verwaltungsgericht bestätigte den Klägern nun am Mittwoch zwar, dass es alle Missbrauchsvorwürfe, die durch die unabhängige Untersuchungskommission von Professorin Julia Zinsmeister 2011 offengelegt wurden, als "unstreitig" ansehe. Die Ex-Schüler seien aber nicht klagebefugt. Ein Rechtsverhältnis bestehe nur zwischen der Schulaufsicht Bezirksregierung und dem Schulträger Ako gGmbH, so der vorsitzende Richter Klaus-Peter Uhlenberg.

Der Bürger müsse sich mit seiner Kritik direkt an die Schulaufsicht wenden. Genau die Bezirksregierung habe jedoch im Fall des Ako über sechs Jahrzehnte nicht ihre Verantwortung wahrgenommen, kritisierte nach der Verhandlung mit Friedemann Koepke eins der Opfer. "Und es sieht nicht so aus, dass sich das in Zukunft ändert."

Die Klage sei also für die Betroffenen die einzige Möglichkeit, politischen Druck auf die Verantwortlichen auszuüben. Man wolle jetzt ans Oberverwaltungsgericht gehen. Heinz Sehr kündigte an, einen Beweisantrag auf Unzuverlässigkeit des heutigen Ako-Rektors Pater Johannes Siebner zu stellen, der das Kolleg seit Mitte vergangenen Jahres leitet.

Der nahm am Mittwoch die Entscheidung des Gerichts natürlich mit Erleichterung auf. Es gehe hier immerhin um ein Kolleg mit über 800 Kindern und weit über 150 Arbeitsplätzen in Schule und Internat, so der Geschäftsführer der Ako gGmbH. "Die Zuverlässigkeit des Trägers, heute eine Schule zu betreiben, steht für mich außer Zweifel." Er bedaure jedoch, dass der Anschein entstehe, die Betroffenen würden wieder kein Recht bekommen, kein Gehör finden und sich genötigt sehen, den Klageweg zu gehen.

"Ich hoffe sehr, dass wir den Gesprächsfaden mit den Betroffenen wieder aufnehmen können." Das Ako sehe sich weiterhin in der Verantwortung, so Siebner. Auch für die dunklen Seiten in der Ako-Geschichte, für die Wahrheitsfindung und die Prävention.

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