Doppelmord in Bonn Gericht will zweites Gutachten und verlegt Angeklagten in die Psychiatrie

BONN · Der Prozess um den Bonner Doppelmord im Februar 2011 wird sich vermutlich bis ins kommende Jahr ziehen. Am Freitag haben die Richter der Schwurgerichtskammer die vorübergehende Unterbringung des 57 Jahre alten Angeklagten, der bislang wegen Versicherungsbetrugs in Strafhaft saß, in der Psychiatrie angeordnet.

Die Richter sind der Meinung, dass ein zweites psychiatrisches Gutachten eingeholt werden muss. Es soll überprüft werden, ob der mutmaßliche Mörder wirklich an einer paranoid halluzinatorischen Psychose erkrankt ist - diese liegt laut dem ersten Sachverständigen vor.

Die Verlegung in die Psychiatrie ist nach Meinung des Gerichts notwendig, da der 57-Jährige im Prozess schweigt. Daher könnten sich die Richter kein eigenes Bild machen. Lediglich gegenüber der Polizei und dem Gutachter hatte sich der Angeklagte geäußert.

Nun soll ein zweiter Gutachter in den nächsten Wochen bei der täglichen Beobachtung herausfinden, ob psychotische Züge zu erkennen sind.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten zwei Morde vor: Zunächst soll er den Verkäufer eines Matratzengeschäfts am Belderberg erschossen haben. Zwei Wochen später war ein 49-Jähriger auf dem Ennertparkplatz durch einen Kopfschuss getötet worden. Bei der Polizei hatte der verurteilte Betrüger die Taten gestanden, gegenüber dem Gutachter dann aber überraschend von Wahnvorstellungen berichtet.

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