Bonner Privatschule Gleich zwei Lehrern gekündigt - Fehlverhalten als Grund

BONN · Das Schuljahr nimmt für die Schulgemeinschaft einer Bonner Privatschule kein schönes Ende: Gleich zwei Lehrkräften hat die Leitung wegen Fehlverhaltens gekündigt. Doch die beiden Pädagogen wollen die Vorwürfe nicht auf sich sitzen lassen und klagten gegen die Entlassung. Ihre Fälle wurden jetzt im Arbeitsgericht vor der dritten Kammer verhandelt.

In einem Fall hatten Eltern und sogar Kinder sich in einem Schreiben an die Schulleitung beschwert, die Lehrerin sei ungerecht, inkonsequent und könne sich keinen Respekt verschaffen. In dem anderen Fall wirft die Schulleitung einem Lehrer vor, er komme ständig zu spät, führe nicht ordnungsgemäß Aufsicht und reiche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht pünktlich ein. Obendrein sei der 42-Jährige schon längere Zeit krank und habe bis dato die Vornoten für seine Klasse nicht eingereicht.

"Das ist aber für die Schüler existenziell wichtig", macht der Schulleiter die Brisanz der Lage deutlich. Der Mann habe bereits mehrere Abmahnungen erhalten, doch viel genützt habe dies anscheinend nicht. Der Rechtsbeistand des Klägers, Gewerkschaftssekretär Alexander Gerhards, wundert sich über die Vorwürfe und die doch harte Konsequenz, die die Schule ziehen wolle: "Für mich ist das Ganze nur ein Konglomerat an Unzufriedenheit. Einen Kündigungsgrund kann ich daraus nicht ablesen." Sein Mandant sei an einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses interessiert.

Doch das kommt für die Gegenseite nicht in Frage. "Der Widerstand in der Schule gegen diesen Lehrer ist groß. Er kann auf keinen Fall bei uns weiterarbeiten", sagt der Schulvertreter. Auf Widerruf einigen sich die Parteien am Ende doch: Das Arbeitsverhältnis endet zum 31. Oktober, der 42-Jährige wird freigestellt und erhält eine Abfindung von 2500 Euro. Zudem solle sich Gerhards bei ihm dafür einsetzen, dass er die Noten der Schüler noch diese Woche nachreicht.

Nach langem Hin und Her vergleicht sich auch die andere Partei. Obwohl die Klägerin klar macht, dass die Vorwürfe einseitig seien und es andere Eltern und Kinder gebe, die durchaus zufrieden mit ihrer Person und Arbeit seien, willigt sie in einen Vergleich mit einer zweiwöchigen Bedenkzeit ein. Ihr Arbeitsverhältnis soll demnach jetzt ebenfalls enden, zudem bekommt sie zwei Monatsgehälter als Abfindung.

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