Ministeriumsarbeitsplätze Gutachter sieht Verstoß gegen Berlin/Bonn-Gesetz

Bonn · Die Bundesregierung handelt bei der Verteilung der ministeriellen Arbeitsplätze zwischen Bonn und Berlin "objektiv rechtswidrig". Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten des Berliner Professors für Staats- und Verwaltungsrecht Markus Heintzen, das er im Auftrag des Rhein-Sieg-Kreises, des Kreises Ahrweiler und der Stadt Bonn erstellt hat.

Laut Berlin/Bonn-Gesetz müsse die Mehrzahl der Ministerialarbeitsplätze in Bonn angesiedelt sein. "Seit etwa vier Jahren entspricht die Realität der Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn dieser gesetzlichen Vorgabe nicht mehr", schreibt Heintzen in seinem bisher unveröffentlichten Gutachten, das dem GA vorliegt.

Der Gutachter macht Bonn und der Region aber wenig Hoffnung, dass sich dieser rechtswidrige Zustand auf juristischem Wege ändern ließe. Weder die Stadt Bonn oder die Kreise Rhein-Sieg und Ahrweiler oder das Land NRW könnten dagegen klagen. Mehr noch: "Ein Konflikt zwischen Gesetz und Realität kann auch zugunsten der Realität gelöst werden, indem das Gesetz entsprechend angepasst wird", urteilt der Gutachter.

Heintzen sieht auch keinen verfassungsrechtlichen Bestandsschutz für das Berlin/Bonn-Gesetz. Allerdings stelle sich in einem solchen Fall die Frage des "Vertrauensschutzes zugunsten der Bundesstadt Bonn". Vertrauensschutz könne jedoch auch anders gewährt werden als "durch Bestandsschutz für ein Gesetz".

Da der Gesetzgeber aber von einer "dauerhaften" Lösung gesprochen habe, werde es "nicht leicht sein, von dieser selbst auferlegten Latte wieder herunterzukommen". Die Landräte des Rhein-Sieg-Kreises und des Kreises Ahrweiler sowie Bonns Oberbürgermeister sprachen am Donnerstag in einer ersten Reaktion von einem "Entwurf" zu dem Gutachten, zu dem man noch nicht Stellung nehme.

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