Handwerker aus Hennef gab sich als Königsberater aus

Fast 100 000 Euro hatte der Sohn eines Gastronomen aus dem Rhein-Sieg-Kreis einem betrügerischen Arbeitskollegen geliehen. Der Grund: Der Hennefer hatte dem gutgläubigen Mann eine gut dotierte Anstellung in der Botschaft Saudi-Arabiens in Aussicht gestellt.

Bonn. Fast 100 000 Euro hatte der Sohn eines Gastronomen aus dem Rhein-Sieg-Kreis einem betrügerischen Arbeitskollegen geliehen. Der Grund: Der Hennefer hatte dem gutgläubigen Mann eine gut dotierte Anstellung in der Sicherheitsabteilung der Botschaft Saudi-Arabiens in Aussicht gestellt.

Der Betrüger war daraufhin vom Siegburger Amtsgericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Inzwischen hat er 60 000 Euro an den Hotelier zurück gezahlt - denn der hatte seinem Sohn das Geld immer wieder zur Verfügung gestellt.

Die restlichen 38 000 Euro wollte sich der Gastronom nun auf dem Wege einer Zivilklage vor dem Bonner Landgericht von einem mutmaßlichen Komplizen des Betrügers zurück holen. Der Heizungsbauer aus Bonn hatte sich mit dem Betrüger und dem Opfer im ehemaligen Botschaftsgebäude Saudi-Arabiens getroffen.

Dabei gab er sich offenbar als Berater des Königshauses aus - in Wahrheit hatte er lediglich jahrelang die Heizungsanlage des Gebäudes gewartet und später Kaufinteressenten durch das Haus geführt. Die Richter der 3. Zivilkammer kamen nun zum Schluss, dass dem Heizungsbauer nicht nachzuweisen war, dass er von den betrügerischen Absichten seines Bekannten gewusst hatte.

Wie schon das Strafgericht, das den Bonner vom Betrugsvorwurf freigesprochen hatte, gingen auch die Zivilrichter davon aus, dass sich der Bonner wohl nur wichtig machen wollte. Möglicherweise seien "Großmannssucht und Eitelkeit" seine Motivation gewesen, sich als einflussreiche Person auszugeben.

Selbst der Sohn des Klägers hatte im Zeugenstand bestätigt, dass der angebliche Königsberater bei den Geldübergaben an den Betrüger nie dabei war. Auch sei im Beisein des Mannes nicht über die Geldzahlungen gesprochen worden. Daher wurde die Klage des Gastronomen abgewiesen.

Der Sohn des Hoteliers hatte dem Hennefer das Geld geliehen, da dieser ihm vorgegaukelt hatte, er müsse Delegationen der Saudis in London begleiten. Falls kein Geld fließe, sei die Anstellung bei der Botschaft in Gefahr.

Aktenzeichen: LG Bonn 3 O 13/11.

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