85-Jährige stirbt nach Ausparkmanöver 24-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung zu Geldbuße verurteilt

Bonn · Es war nur ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit, doch der hatte schreckliche Konsequenzen: Vor dem Amtsgericht musste sich am Donnerstag ein 24-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Beim Einparken mit seinem Geländewagen hatte der junge Mann eine 85 Jahre alte Fußgängerin angefahren. Das Opfer stürzte zu Boden und zog sich dabei so schwere Kopfverletzungen zu, dass es verstarb.

Der tragische Unfall ereignete sich am Mittag des 30. September 2014 vor einer Bank in der Rochusstraße in Duisdorf. Der Angeklagte wurde nach eigenen Angaben von seinem Vater mit dessen Auto losgeschickt, um bei der Bank Geld abzuheben. Beim Einparken verkalkulierte sich der junge Mann jedoch.

Die Folge: Der Auszubildende wählte den Rückwärtsgang des Automatikgetriebes, um etwas zurückzusetzen und fuhr langsam los. Dabei übersah der 24-Jährige jedoch die Seniorin, die in diesem Moment hinter dem Geländewagen hergehen wollte. Laut einem Gutachten prallte das Auto mit 6,7 km/h gegen die 85-Jährige.

Staatsanwältin Silke Götz warf dem Autofahrer vor, dass er nicht die beim Rückwärtsfahren erforderliche Sorgfalt habe walten lassen. Auch wenn das Opfer möglicherweise bei einem ersten Blick nach hinten von der C-Säule verdeckt war - bei einem zweiten Blick hätte er sie laut dem Gutachten sehen müssen. Zudem kreidete die Anklägerin dem jungen Mann an, dass er sofort nach dem Einlegen des Rückwärtsgangs zurückgerollt war, obwohl noch kein Bild von der eingebauten Rückfahrkamera auf dem Display im Armaturenbrett erschienen war. "Sie hätten den Unfall vermeiden können und müssen", so Götz.

Der Angeklagte hatte nach dem Zusammenprall sofort den Rettungsdienst alarmiert. Auch fuhr er noch am Unfalltag ins Krankenhaus, um sich über den Gesundheitszustand der Seniorin zu erkundigen. Als er am darauffolgenden Tag erneut im Krankenhaus nachfragen wollte, war die Frau bereits verstorben.

"Es ist in diesem Fall nicht einfach, die treffende Strafe zu finden", stellte Amtsrichter Dominik Reppel fest. Er sprach von einer "Verkettung von äußerst unglücklichen Umständen". Wie von der Staatsanwältin beantragt wurde der junge Mann schließlich wegen fahrlässiger Tötung zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro (150 Tagessätze à 10 Euro) verurteilt.

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