Jugendliche sollen Schule verwüstet haben Drei Bonner Schüler müssen vor Gericht
Brüser Berg · Im September letzten Jahres sollen mehrere Jugendliche einen Klassenraum in der August-Macke-Schule verwüstet haben. Dabei setzen sie die Schule unter Wasser. Drei Jugendliche müssen sich nun vor Gericht verantworten.
Für engagierte Lehrer, die alles tun, um ihre Schüler auf den Start ins Leben vorzubereiten, dürfte das wie ein Schlag ins Gesicht sein: Ausgerechnet einige ihrer eigenen Schützlinge steigen in die Schule ein, verwüsten sie und sorgen für einen Schaden in fünfstelliger Höhe. Was muss da für eine Wut unter der Oberfläche geschwelt haben?
Drei junge Leute, zwei Jungen (16 und 17) aus Duisdorf und Lengsdorf sowie ein Mädchen (15) aus Medinghoven werden Anfang Oktober vor dem Jugendrichter im Amtsgericht stehen, weil ihnen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung zur Last gelegt wird.
Schaden in Höhe von 64.000 Euro
Es geht um ein Delikt am Wochenende des 8. und 9. September vorigen Jahres, das für Schlagzeilen sorgte. Damals waren Unbekannte über ein Flachdach in die August-Macke-Hauptschule eingestiegen und hatten so gewütet, dass es in der Zukunft für sie noch richtig teuer werden kann, sollte die Stadt - sofern sie verurteilt werden - ein Schadensersatzverfahren anstrengen.
In einem Klassenraum zerstörten die Täter sämtliches Mobiliar, rissen Tafeln und Whiteboards aus der Wand, drehten zu guter Letzt noch den Wasserhahn auf und verstopften das Waschbecken. Die Bescherung fiel dem Hausmeister erst am Montagmorgen auf, denn da standen große Teile der Schule unter Wasser. Unterricht konnte erst mal nicht stattfinden, weil das Wasser durch das gesamte Gebäude geflossen war. Neue Bodenbeläge mussten installiert werden. Die Höhe des Schadens bezifferte die Stadt auf vorläufig 64.000 Euro, berichtet Birgit Niepmann, Direktorin und Sprecherin des Amtsgerichts Bonn, dem GA nach einem Blick in die Akte.
Vier Jugendliche stehen unter Verdacht
Die Polizei ermittelte vier Jugendliche als Täter, von denen nun drei angeklagt sind. Alle sind als strafmündig zu betrachten, fallen aber unter das Jugendstrafrecht. Einer der tatverdächtigen Jungen habe gegenüber der Polizei die Tat eingeräumt, so Niepmann. Das Mädchen habe sich noch nicht geäußert. Einer der Jungen sei schon mal wegen eines Diebstahls aufgefallen, aber mit einer richterlichen Mahnung davongekommen.
Der entscheidende Hinweis an die Ermittler kam vom Direktor der Schule, der hörte, dass bestimmte Namen von Tatbeteiligten auf dem Schulhof kursierten. "Dann", so Niepmann, "war es für die Polizei nicht mehr so schwer." Im Präsidium ging zudem noch ein anonymer Brief mit den da aber schon bekannten Namen der Tatverdächtigen ein.
Am 7. Oktober muss das Trio vor Gericht erscheinen. Was sie in der nicht öffentlichen Verhandlung womöglich erwartet, weiß auch die Amtsgerichts-Direktorin nicht: "Über die mögliche Strafe wage ich nichts zu prognostizieren."