Lengsdorfer Heimatgeschichte Das Lengsdorfer Schwert ist verschollen

Lengsdorf · Die Deutsche Reichszeitung berichtete 1930 vom einem Fund in Lengsdorf. Heute weiß niemand, wo das Schwert geblieben ist.

 Ein Kupferrelief im Lengsdorfer Heimatmuseum zeigt mit St. Peter und der Burgmauer den Bereich in dem man 1930 das Lengsdorfer Schwert fand.

Ein Kupferrelief im Lengsdorfer Heimatmuseum zeigt mit St. Peter und der Burgmauer den Bereich in dem man 1930 das Lengsdorfer Schwert fand.

Foto: Stefan Hermes

Unter der Straßendecke der Uhlgasse sind noch Fundamente einer Ringmauer erhalten, die im frühen Mittelalter eine Burg und eine Burgkapelle umschloss, aus der über eine heute nicht mehr existierende Kirche die heutige Kirche Sankt Peter hervorgegangen ist. „Über das Aussehen dieser Burg ist uns nichts bekannt“, schrieb Heimatforscher Herbert Weffer 1974 in seiner Chronik über Lengsdorf.

Vielleicht hätte 1930 die Auswertung eines Fundstücks ein wenig Licht ins Dunkel gebracht. Damals berichtete die Deutsche Reichszeitung von einem „uralten zweischneidigen Ritterschwert“, das in diesem Bereich gefunden wurde und seitdem nicht wieder aufgetaucht ist. Was ein bedeutsamer Schatz für das Lengsdorfer Heimatmuseum hätte werden können, „hat einen schweren, verzierten Griff und breite Handschützen. Die Schneide ist am Grunde sieben Zentimeter breit, doch fehlt bereits die Spitze. Leider ist das Schwert mit einer stark verhärteten Rostschicht bedeckt“, war in der Reichszeitung zu lesen.

Vielleicht ging es in Privatbesitz über

Bonn: Das Lengsdorfer Schwert ist verschollen​
Foto: Stefan Hermes

Heute stellt sich die Frage, um was für ein Schwert es sich gehandelt haben könnte. Gehörte es vielleicht einem Ritter aus dem Geschlecht der Dodis (auch Dudes oder Deus), durch das sich der Name der Ortschaft von Dudesdorf zu Duisdorf entwickelte? Vielleicht war das Schwert auch im Besitz des Ritters Daniel von Lengsdorf?

Doch bisher scheint es keinen Hinweis auf den Verbleib des Schwertes zu geben. „Es ist nicht auszuschließen, dass es damals in Privatbesitz überging“, vermutet Jens Schubert vom LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland. Auch Erich Claßen, der leitende Archäologe des Amts, kann auf Nachfrage des GA nur bedingt Auskunft geben, da weder das Objekt, noch sein genauer Fundort oder ein Fundkontext bekannt sind. Spekulationen, um was für ein Schwert es sich handeln könnte oder, um in diesem Zusammenhang ein Bild der Zeit zu entwerfen, wie die Fragen an es lauteten, möchte sich der Altertumsforscher nicht hingeben.

Der Fund von Altertümchen ist zu melden

Dagegen gibt Claßen gerne zu der Frage Auskunft, was eigentlich zu tun ist, wenn man auf dem eigenen Grundstück auf ein vermutetes Altertümchen stößt. Die Entdeckung von Bodendenkmälern sei „unverzüglich der Unteren Denkmalbehörde oder dem zuständigen Denkmalfachamt (Anm. der Red.: im Rheinland das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland) anzuzeigen.“ Im Denkmalschutzgesetz heißt es dazu: „Bewegliche Bodendenkmäler, die herrenlos sind oder die solange verborgen waren, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes.“ (§ 18 DSchG NRW)

Darüber hinaus ist dort zu lesen, dass denjenigen, die ihrer Ablieferungspflicht nachkommen, eine angemessene Belohnung in Geld gewährt werden soll. „In den vergangenen neun Jahren ging der weitaus größte Teil von Objekten aus solchen Fundmeldungen von Privatpersonen an die privaten Entdecker oder Entdeckerinnen zurück“, fügt Claßen mit dem Hinweis hinzu, dass er sich dabei auf die alte Gesetzeslage bezieht, die bis zum 1. Juni 2022 Gültigkeit hatte. Grundsätzlich betont er jedoch, dass es neben gesetzlichen Pflicht auch sinnvoll ist, vermutete Altertümchen an das LVR-Amt zu melden, da in der Regel nur Fachleute beurteilen können, ob es sich um ein relevantes Objekt handelt. Das Schwert „wäre ein schönes Exponat für unser Heimatmuseum gewesen", bedauert Christoph Schada von Borzyskowski vom Ortsfestausschuss Lengsdorf.

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