Bei der Landwirtschaftskammer Spaziergänger im Kottenforst beschweren sich über Güllegeruch

Kottenforst · Spaziergänger beschweren sich über Güllegeruch am Annaberger Hof im Kottenforst. Pächter Jan Büsch hat sich allerdings an die Regeln gehalten, bestätigen die Landwirtschaftskammer und die Stadt Bonn.

 Der Annaberger Hof in Bonn.

Der Annaberger Hof in Bonn.

Foto: Benjamin Westhoff

Frische Landluft stach Spaziergängern rund um den Annaberger Hof dieser Tage in die Nase. Gülle. Mancher schlug Alarm, ob das Ausbringen der Brühe auf den Wiesen rechtens sei, und ob nicht das Grundwasser verunreinigt werde. Wie die Landwirtschaftskammer NRW auf GA-Anfrage mitteilt, ist an dem Ausbringen der Gülle nichts zu beanstanden. „Das stinkt, aber es ist ok“, sagt Bernhard Rüb, Leiter der Pressestelle. „Stinken ist in der Landwirtschaft erlaubt.“

Das zertifizierte Gärsubstrat kommt aus Rheinbach

Jan Büsch, der langjährige Pächter, bestätigt eine Kontrolle. „Wir haben ordnungsgemäß gearbeitet“, sagt er. Nach dem ersten Grasschnitt müsse nach einem festgelegten Zeitplan eine Düngung aufgebracht werden, damit es auch einen satten zweiten Schnitt gebe. Er bestellte Gärsubstrat aus einer Biogas-Anlage in Rheinbach. „Die Gülle kommt also nicht irgendwoher. Sie ist zertifiziert. Der gesamte Arbeitsgang ist dokumentiert.“

In Biogasanlagen werden hauptsächlich Gülle oder Mist, nachwachsende Rohstoffpflanzen oder eine Mischung aus diesen Substraten eingefahren und unter Sauerstoffabschluss vergoren. Was dem Menschen stinkt, ist vor allem Schwefelwasserstoff. Laut Landwirtschaftskammer ist dieses Gas nicht gesundheitsgefährdend. Bei vergorener Gülle seien die Gase zudem weitestgehend abgebaut.

Vor über 40 Jahren hat die Familie Büsch den Hof in Pacht übernommen. Damals standen Kühe im Stall. „Weil es aber mit der Milchwirtschaft immer schwieriger wurde“, hat der Betrieb auf Pferdepension umgesattelt. Rund 100 Pferde sind dort mittlerweile untergebracht. Die meisten in Pension, einige sind in Rente. Außerdem setzt der Betrieb auf Züchtung. Zwar liegt das Annaberger Feld im Landschaftsschutzgebiet innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans Kottenforst, aber auch dort ist eine bedarfsgerechte Düngung des Grünlands nach der Düngeverordnung erlaubt, wie Markus Schmitz vom städtischen Presseamt erläutert. Vorausgesetzt, „die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zu Gewässern und Quellbereichen werden eingehalten“. Für Kontrolle und Ahndung von Verstößen gegen die Düngemittelverordnung ist die Landwirtschaftskammer zuständig. Die Stadt als Untere Umweltbehörde käme ins Spiel, wenn die Gülle im Wasserschutzgebiet ausgebracht würde. Schmitz: „Das ist hier nicht der Fall.“

Nur Bruchteil der zulässigen Menge aufgebracht

Jan Büsch betont, man  habe nur einen Bruchteil der zulässigen Menge auf den Wiesen aufgebracht. Dass Spaziergänger sich aufregen, kann er nicht nachvollziehen. „Und dann noch Vermutungen, es handele sich um Gülletransporter aus Holland oder es sei viel zu viel Substrat verteilt worden, das ist völlig aus der Luft gegriffen.“ Erholungssuchende würden vergessen, dass es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt. „Die Pferde brauchen Futter. Wir arbeiten extensiv. Der zweite Schnitt stellt sicher, dass wir nicht dazukaufen müssen.“ Wegen der Trockenheit im Frühjahr hätten die Futterpreise ohnehin stark angezogen. Natürlich würde er auch auf eine minimale Geruchsbelästigung achten. Das Gärsubstrat werde nicht frei gespritzt und mit einem Schleppschar sofort eingearbeitet. Der Zeitpunkt zum Düngen sei gut gewesen, denn es habe anschließend geregnet.

Rüb von der Landwirtschaftskammer bestätigt, dass der Zeitpunkt der Gülleausbringung dann richtig ist, wenn die Pflanzen sich im Wachstum befinden. „Sie haben Hunger und ein Teil des Stickstoffs in der Gülle ist verfügbar.“ Ziel sei, dass sie schnell in den Boden eindringt, damit die gasförmigen Nährstoffverluste reduziert werden. Gleichzeitig sinke die Geruchsbelästigung deutlich. Damit die Nährstoffe nicht ins Oberflächen- oder Grundwasser gelangen, schreibt der Gesetzgeber vor, dass Dünger beispielsweise nicht aufgebracht werden darf, wenn der Boden überschwemmt, gefroren oder schneebedeckt ist.

Den Mitarbeitern der Landwirtschaftskammer fällt auf, dass sich  häufiger Spaziergänger mit kritischen Fragen wegen Gülle auf Feldern und Wiesen melden oder sich beschweren. Sprecher Bernhard Rüb verweist auf eine eigens zusammengestellte Internetseite, die auflistet, was erlaubt ist und was nicht. Die Adresse lautet: www.guelle-nrw.de

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