Illegal entsorgt Schon wieder Sperrmüll auf dem Gehweg in Medinghoven

Medinghoven · Schon Tage vor dem Abfuhrtermin wird in Bonn-Medinghoven der Unrat herausgestellt. Dabei sind die Regeln für die Sperrmüllabfuhr eindeutig. Es drohen bis zu 5000 Euro Strafe. Nicht zum ersten Mal beklagen sich Anwohner.

 Immer wieder legen Unbekannte ihren Sperrmüll in Medinghoven auf der Straße ab.

Immer wieder legen Unbekannte ihren Sperrmüll in Medinghoven auf der Straße ab.

Foto: Benjamin Westhoff

Regalbretter, zerbrochene Stühle, Matratzen, hier und da ein Lattenrost und dazwischen ein paar Sofas: Medinghoven versank in den vergangenen Tagen wieder einmal im Müll. „Die Situation ist unerträglich“, ärgerte sich Harald Gawenda, wenn er durch die Stresemannstraße geht. Bereits Tage vor der regulären Sperrmüllabfuhr hatten einige Anwohner des Viertels erneut ihren Unrat einfach auf den Gehweg gestellt. „Teilweise war es so viel, dass Fußgänger auf die Straße ausweichen mussten, weil es kein Durchkommen mehr gab“, schimpft er.

Der Anblick von Müllhalden ist jedoch kein ungewöhnlicher Zustand im Viertel rund um den Europaring. Bereits seit Monaten beklagen sich Bewohner immer wieder darüber, dass einige Nachbarn ihren Sperrmüll lange vor dem Abfuhrtermin herausstellen. „Wir drehen uns bei diesem Thema im Kreis. Denn geändert hat sich bisher nichts“, so Gawenda. Und jeder im Viertel wisse längst, dass Müll „gesellig“ ist.

„Steht erst einmal etwas draußen, kommt nach und nach immer mehr Unrat hinzu“, erklärt der Medinghovener. Er hat sich bereits mehrfach beim Ordnungsamt beschwert. Denn die wilden Müllhalden seien nicht nur ein optisches Ärgernis, sondern „es stehen tagelang Gegenstände am Straßenrand, an denen sich Kinder verletzen könnten.“ Kabel, Farbreste und sogar eine Säge habe man bereits entdeckt.

Kontrollen vom Stadtordnungsdienst

Dabei sind die Regeln für die Sperrmüllabfuhr eindeutig. „Die Gegenstände sind am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr am Gehwegrand so aufzustellen, dass niemand über das unvermeidbare Maß hinaus dadurch belästigt, behindert oder gefährdet wird“, betont Jérôme Lefèvre von Bonnorange. Zudem dürfe laut Satzung Sperrmüll nur am Rande der öffentlichen Verkehrsfläche (Gehwegrand, Fahrbahnrand oder private Fläche unmittelbar an der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche) abgestellt werden. Gibt es Beschwerden, kontrolliert der Stadtordnungsdienst in Absprache und gemeinsam mit Bonnorange die Situation vor Ort.

Am Abfuhrtag ist laut Bonnorange stets ein Bezirksbeauftragter vor Ort, der einerseits die Abladeflächen kontrolliert, der zudem aber auch überprüft, ob Unrat, der nicht abgeholt wird (Autoreifen, Elektrogerät oder Bauschutt) vorhanden ist. In solchen Fällen würde man den zuständigen Hausmeister kontaktieren, damit er sich um die ordnungsgemäße Beseitigung kümmert. Gegenstände, die nicht mitgenommen werden, würden außerdem mit einem entsprechenden Aufkleber markiert. „Für die Ahndung von Verstößen ist der Stadtordnungsdienst zuständig“, so Lefèvre.

Bis 5000 Euro Strafe

Wird ein Verursacher ermittelt, kann es teuer werden. Denn bei Verstößen gegen die Abfallsatzung können Bußgelder von bis zu 5000 Euro fällig werden. „Wenn Sperrmüll außerhalb der Sperrmülltermine auf öffentliche Verkehrsfläche gestellt wird oder Müll, der nicht zum Sperrmüll gehört, vor den Häusern unerlaubt entsorgt, informiert die Stadt die bonnorange“, erklärt das Presseamt auf GA-Anfrage. Können die Verursacher ermittelt werden, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Wird Sperrmüll auf Privatgrundstücken abgestellt, schreibt die Stadt die Hauseigentümer an und bittet darum, dass er entfernt wird. „Bei Müll auf Privatgrundstücken kann erst ordnungsbehördlich gehandelt werden, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt. Vorrangig ist hier zuerst der Eigentümer des Grundstückes in der Pflicht, den Sperrmüll ordnungsgemäß zu entsorgen“, so Andrea Schulte vom Presseamt.

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