Neue Regelung beschlossen Radfahrer dürfen am Propsthof auf der Straße fahren

Endenich · Am Propsthof in Bonn dürfen Radler künftig auf der Straße fahren, wenn sie Richtung Innenstadt unterwegs sind. So hat es die Politik beschlossen. Doch es gibt auch kritische Stimmen.

Künftig müssen Radfahrer am Propsthof nicht mehr auf dem Bürgersteig fahren.

Künftig müssen Radfahrer am Propsthof nicht mehr auf dem Bürgersteig fahren.

Foto: Benjamin Westhoff

Am Propsthof haben Fahrradfahrer bald die Wahl. So hat es die Politik kürzlich entschieden, obwohl die Verwaltung sich dazu in einer Stellungnahme kritisch geäußert hatte. Radfahrer, die über die Straße in Richtung Innenstadt fahren, können auf dem Abschnitt zwischen Am Dickobskreuz und der Ennemoserstraße künftig entscheiden, ob sie auf dem Bürgersteig fahren oder lieber auf der Fahrbahn.