Bonn-Duisdorf Vater beklagt Diskriminierung bei Kosten für Geburtsvorbereitungskurs

Duisdorf · Ein Vater klagt gegen die Ablehnung der Erstattung von anteiligen Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs. Es geht ihm dabei vor allem und Gleichberechtigung.

 Vetraute Zweisamkeit: Ein Vater trägt sein Baby im Arm.

Vetraute Zweisamkeit: Ein Vater trägt sein Baby im Arm.

Foto: picture alliance/dpa/Monika Skolimowska

„Werdende Väter, die bei der Geburt ihres Kindes dabei sein möchten, sollten sich informieren, empfiehlt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) – und macht einen Geburtsvorbereitungskurs schmackhaft. So war es auch für den Duisdorfer Mathematiklehrer Benjamin Reichelt (37) Ende 2018 selbstverständlich, seine Frau zu einem hebammengeleiteten Lehrgang für werdende Familien zu begleiten. Doch bald drei Jahre nach der glücklichen Geburt seines Sohnes ist das Thema „Geburtsvorbereitungskurs für Männer“ für Reichelt noch nicht abgeschlossen. In seiner Klage gegen das Land NRW forderte der privat Versicherte die anteilige Erstattung der Kurskosten von 115 Euro, die ihm von der Beihilfestelle verweigert wurden.