Problem mit Haustürgeschäften Verkäufer setzt alte Frau mit Kabelvertrag unter Druck

Brüser Berg · Wegen einer Gesetzesänderung, die für Mieter gilt, sind derzeit Medienberater unterwegs. Sie verkaufen neue Kabel-TV-Verträge, weil die alte Fassung am 30. Juni endet. Bei Haustürgeschäften fühlen sich vor allem Ältere oft überrumpelt - wie ein Fall aus Bonn zeigt.

Wegen einer Gesetzesänderung, die für Mieter gilt, sind derzeit Medienberater unterwegs.

Wegen einer Gesetzesänderung, die für Mieter gilt, sind derzeit Medienberater unterwegs.

Foto: Benjamin Westhoff

Michael Beermann will Senioren warnen, damit keinem passiert, was seiner 93-jährigen Schwiegermutter auf dem Brüser Berg passiert ist. „Sie wurde von einer Drückerkolonne über den Tisch gezogen“, behauptet er. Ihr sei ein Vertrag über einen neuen Kabel-TV-Anschluss aufgenötigt worden. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung beim Kabelanschluss. Das Thema geht fast alle Mieter in Deutschland an: Sie zahlen oftmals für einen Kabel-TV-Anschluss, den Hauseigentümer oder Hausverwaltung via Sammelvertrag mit einem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen haben. Also egal, ob der Mieter den Anschluss nutzt oder nicht, die Kosten dürfen Vermieter bislang über die Betriebskostenabrechnung auf alle im Haus umlegen. Die Erlaubnis dafür gewährte das „Nebenkostenprivileg“. Dieses Umlageverfahren ist ab 1. Juli abgeschafft. Spätestens dann können Mieter ihren Fernsehempfang frei wählen.