Was ist in einem Naturschutzgebiet erlaubt? Bürger fordert Ausbau des Mordkapellenpfades

Endenich · Seit Jahren kämpft Sigurd Boysen dafür, dass der Mordkapellenpfad, ein Trampelpfad und Verbindungsweg zwischen Poppelsdorf und Lengsdorf, ausgebaut wird. Die Stadt sieht dafür keine Handhabe, da es sich bei dem Gebiet um ein Naturschutzgebiet handele.

 Ein ziemlich matschige Angelegenheit kann es mitunter auf dem Mordkapellenpfad werden.

Ein ziemlich matschige Angelegenheit kann es mitunter auf dem Mordkapellenpfad werden.

Foto: Benjamin Westhoff

Sigurd Boysen will nicht lockerlassen. Vor mehr als drei Jahren stellte er einen Bürgerantrag an die Stadt, in der er die Instandsetzung des historischen Mordkapellenpfades zwischen Sebastianstraße und Kapellenstraße forderte (der GA berichtete). Die Stadtverwaltung wies den Antrag damals mit der Begründung ab, dass es sich bei dem Pfad um ein Landschaftsschutzgebiet handele und eine Befestigung beziehungsweise Versiegelung den Schutzbestimmungen eines solchen Gebietes widerspreche. Schließlich handele und es sich dabei um „einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft“.

Eine Sanierung sei nur eine kleine Maßnahme, so Boysen

Seit September 2020 sitzt eine neue Person auf dem Chefsessel der Bonner Stadtverwaltung: Katja Dörner (Grüne). Grund genug für Boysen einen erneuten Versuch zu unternehmen. Die Verstimmung über das bisherige Nicht-Handeln der Stadt sei groß, schreibt Boysen der Oberbürgermeisterin. Sobald es regne, so wie im Winter, versinke der Weg in Schlamm und sei kaum noch passierbar. Zudem sei die Sanierung „kostenmäßig und vom Aufwand her nur eine kleine Maßnahme“. Doch auch Dörner erteilte Boysen eine Absage. Aufgrund des Landschaftsschutzes könne die Naturschutzbehörde eine bauliche Veränderung des Mordkapellenpfades nicht befürworten. Zudem gebe es eine „weitgehend befestigte Straße um die angrenzende Ackerfläche“ herum, argumentiert die Oberbürgermeisterin.

Der Mordkapellenpfad liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Kottenforst und somit in einem Landschaftsschutzgebiet. Nach Bundesnaturschutzgesetz ist in diesem Gebiet ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich. Alle Handlungen, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, seien verboten, so die Stadt in ihrer Antwort an den GA. „Verboten ist insbesondere jegliche Straßen, Wege, oder sonstige Verkehrsanlagen zu errichten oder zu ändern“, betont Markus Schmitz vom städtischen Presseamt.

Betroffenes Gebiet kein schutzwürdiges Biotop

Anderer Meinung ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Bei dem angesprochenen Biotopkomplex BK-5208-114 handele es sich gemäß der Landschaftsinformationssammlung NRW um eine Fläche, in der sich kein gesetzlich geschütztes Biotop befindet. „Gemäß BK-Dokument setzt sich der Biotopkomplex aus dem Teil brachgefallenen Äckern, Fettwiesen und -weiden mit kleineren Gebüschen und Gehölzstreifen sowie aus Kleingärten zusammen“, lautet die Antwort der Pressestelle des LANUV. Bedeutsame Biotope seinen dort nicht vorhanden, eine Prüfung auf einen Ausbau des Mordkapellenpfads könne stattfinden. Das LANUV betont allerdings auch, dass die Behörde keine abschließende Einordnung des geschilderten Falles abgeben könne, dass obliege der Unteren Naturschutzbehörde in Bonn.

Das Bonner Presseamt gibt zwar zu, dass keine gesetzlich geschützten Biotope von einer Wegebefestigung betroffen wären. Trotzdem sei das Gebiet „hinsichtlich des Naturhaushaltes als auch hinsichtlich des Landschaftsbildes zu erhalten und zu entwickeln“. Eine Versiegelung sei damit nicht vereinbar. Ebenso habe die Höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung in Köln im Juli 2020 nach eigener fachlicher Prüfung der Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bonn offiziell zugestimmt und die Rechtmäßigkeit der Entscheidung bestätigt.

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