Menschen töten, um Menschen zu retten? Bundesverfassungsrichter spricht in Bonn über Terror-Entscheidung

HARDTBERG · Oberstufenschüler diskutierten am Hardtberg-Gymnasium mit ehemaligem Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio über das Theaterstück „Terror“. Darf man ein Flugzeug abschießen, um andere Menschen so zu retten?

Ein Kampfjet-Pilot steht vor der Qual der Wahl: Schießt er gegen jeden Befehl ein von Terroristen gekapertes Flugzeug ab oder lässt er zu, dass es auf ein voll besetztes Fußballstadion stürzt? Die Ausgangslage zum Theaterstück „Terror“ von Ferdinand von Schirach ist ein Dilemma, das Publikum wird schließlich aufgefordert abzustimmen, ob der Pilot, der geschossen hat, schuldig oder unschuldig ist.“Ich hätte mich für das Abschießen entschieden“, meint Elena (17), Schülerin am Hardtberg-Gymnasium. Mitschüler Marcus (17) sieht das anders: „Es ist Unrecht, die Maschine abzuschießen.“

Beide saßen gestern im Hörsaal des Gymnasiums und warteten auf Udi di Fabio, Juraprofessor und ehemaliger Bundesverfassungsrichter, der in der Reihe „Schule trifft... Politik“ mit den Oberstufenschülern der Grundkurse Philosophie und Sozialwissenschaften über dieses Dilemma diskutieren wollte. Elena war der Meinung, „dass diese Menschen im Flugzeug mit großer Wahrscheinlichkeit ohnehin sterben“. Dann sollten zumindest die im Stadion gerettet werden. Marcus dagegen war gegen den Abschuss, „weil immer eine Chance besteht, dass die Passagiere die Situation selbst regeln“. So wie es am 11. September 2001 die Passagiere des entführten Flugzeugs 93 taten. Allerdings kamen sie dennoch um.

Eine schwierige Diskussion also: Geht man von der Würde des Menschen aus oder wählt man im Sinne des Utilitarismus das kleinere Übel? Schirach nahm als Grundlage eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das das Luftsicherheitsgesetz, das als äußerstes Mittel auch Waffengewalt gegen ein von Terroristen entführtes Flugzeug erlaubte, 2006 in Teilen für verfassungswidrig erklärte. Das Urteil fällte der Erste Senat, di Fabio gehörte damals dem Zweiten an.

Das öffentliche Amt war auch eine Last

Für ihn wäre der Fall klar gewesen, sagte er: Das Gesetz wäre verfassungswidrig und unethisch gewesen, „weil es um konkrete Menschen geht“, sagte er. Der sei immer ein Subjekt. „Wir dürfen den Menschen nicht zum Objekt machen.“ Das wäre aber beim Luftsicherheitsgesetz der Fall gewesen. Man könne eine Grenzsituation wie diese Abschussoption nicht in Gesetzen regeln. „Das ist nicht die richtige Botschaft.“ Wie der Zweite Senat entschieden hätte, könne er aber nicht sagen. Damit stellte sich di Fabio gegen die 80 Prozent der Fernsehzuschauer, die beim TV-Voting im Anschluss an die Ausstrahlung der Verfilmung des Stückes für einen Abschuss gestimmt hatten.

Wie hätte er in der Situation des fiktiven Piloten entschieden, wenn Familienangehörige betroffen wären, entweder im Flugzeug oder im Stadion? Er konnte es nicht sagen. „Man muss erst in der Situation sein.“ Möglicherweise hätte er geschossen. In der Regel würden Soldaten aber nicht ohne Befehl handeln. Das Thema ähnele der Diskussion um autonome Fahrsysteme, die auch entscheiden müssten, ob sie im schlimmsten Fall lieber zum Beispiel drei oder einen Menschen überfahren sollten. Diese Quantifizierung sei aber von der Ethikkommission genehmigt worden.

Einige Fragen drehten sich auch um Jura als Studienfach, für das sich einige der Schüler womöglich entscheiden. Di Fabio warnte zunächst vor diesem „Massenfach“ mit hoher Durchfallquote, machte dann aber auch Werbung für die vielen beruflichen Möglichkeiten. Ob er das Amt als Bundesverfassungsrichter vermisse? Vieles sei spannend gewesen. Aber das öffentliche Amt sei auch eine Last gewesen. „Man kann froh sein, wenn diese Last nicht mehr da ist. Das gilt auch für Regierungsmitglieder.

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