Stress im Beruf Burn-out ist die größte Gefahr des 21. Jahrhunderts

Duisdorf · Das Burn-out-Syndrom ist zu einer Volkskrankheit geworden. Was die psychische Erkrankung für Arbeitnehmer und für Arbeitssuchende bedeutet.

 Bei einem diagnostizierten Burnout-Syndrom seien die Chancen auf eine Re-Integration in der Regel gut, wenn sich die Rahmenbedingungen, die zu einem Burnout geführt haben verändern, sagt Pressesprecherin Elline Köckritz von der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg.

Bei einem diagnostizierten Burnout-Syndrom seien die Chancen auf eine Re-Integration in der Regel gut, wenn sich die Rahmenbedingungen, die zu einem Burnout geführt haben verändern, sagt Pressesprecherin Elline Köckritz von der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg.

Foto: picture alliance/dpa/dpa-tmn/Christin Klose

Ein Burn-out gehört als Erkrankung zum privaten Bereich des Lebens und muss somit weder in einer Bewerbung noch bei einem Vorstellungsgespräch genannt werden. „Grundsätzlich besteht keine Pflicht der Bewerberinnen und Bewerber, sich zu offenbaren“, lässt Pressesprecherin Elline Köckritz von der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg an der Villemombler Straße auf Anfrage des GA wissen. Arbeitssuchende sollten dennoch darauf vorbereitet sein, dass bei Gesprächen nachgehakt wird. Entscheidend sei dann, dass sie die Ursachen, die zum Burn-out und zum Jobwechsel geführt haben, gut reflektieren und diese auch einem potenziell neuen Arbeitgeber gegenüber schlüssig darstellen können.

Chancen auf eine Re-Integration sind in der Regel gut

Bei einem diagnostizierten Burn-out-Syndrom seien die Chancen auf eine Re-Integration in der Regel gut, wenn sich die Rahmenbedingungen, die zu einem Burn-out geführt haben verändern, so Köckritz: „Oftmals sind von einem Burnout betroffene Arbeitnehmer gut qualifizierte Fachkräfte, die auf dem Arbeitsmarkt aufgrund ihrer Qualifikation stark nachgefragt sind.“ Grundsätzlich habe die gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren weiter zugenommen und auch Arbeitgeber zeigten sich häufig verständnisvoll.

Stress im Beruf eine der größten Gefahren des 21. Jahrhunderts

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat Stress im Beruf zu einer der größten Gefahren des 21. Jahrhunderts erklärt. Das Burn-out-Syndrom, also die vollkommene emotionale Erschöpfung, sei zu einer Volkskrankheit geworden, heißt es dort. Die Krankenkasse AOK zählte laut Statista 2019 durchschnittlich 5,9 Arbeitsunfähigkeitsfälle (AU) je 1000 Mitglieder aufgrund einer Burn-out-Diagnose. Damit hat sich die Diagnosehäufigkeit im letzten Jahrzehnt beinahe verdoppelt. Auch das Krankheitsvolumen dieser Diagnosegruppe hat sich nach diesen Angaben rapide erhöht: Waren es 2005 noch 13,9 Krankheitstage registrierte die Krankenkasse 2019 bereits 129,8 AU-Tage je 1000 Mitglieder. Hochgerechnet auf alle gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten ergeben sich daraus für 2019 rund 185.000 Burn-out-Betroffene mit kulminierten 4,3 Millionen Krankheitstagen.

Durch ein Burnout können Fehlzeiten deutlich steigen

 „Bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen kann ein Burn-out dazu führen, dass zunächst die Fehlzeiten deutlich steigen. Die Beeinträchtigungen führen zudem vermehrt zu Arbeitsunfällen, die auf mangelnden Schlaf oder Zeitdruck zurückzuführen sind“, fasst Köckritz zusammen. Mitarbeiter könnten bis zur Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug nach 78 Wochen dauerhaft arbeitsunfähig und krankgeschrieben werden. Dies kann unter Umständen bei einem nicht erfolgreichen Therapieverlauf auch in eine endgültige Erwerbsminderung münden.

Die Arbeitsagentur kann frühzeitig beraten

Unabhängig von der Klassifizierung eines Burn-outs innerhalb des Systems der psychischen Erkrankungen ist in der Regel eine Inanspruchnahme des Gesundheitswesens notwendig und vorrangig vor einer Vermittlungsunterstützung durch die Agentur für Arbeit zu sehen. Die Arbeitsagentur kann jedoch frühzeitig beratend und mit Hinweisen tätig werden. Eine Re-Integration in den Arbeitsmarkt ist im Anschluss differenziert je nach Verlauf und Dauerhaftigkeit der Erkrankung zu betrachten.

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