18 Monate Gefängnis für Wiederholungstäter Cannabis in der Wohnung angebaut
MEDINGHOVEN · Obwohl ein 24-Jähriger zwei Mal kurz hintereinander zu Bewährungsstrafen verurteilt wurde, konnte der junge Mann die Finger nicht vom Marihuana lassen.
Die bittere Konsequenz für den Hobbyfußballer aus Medinghoven: Er muss den Gang ins Gefängnis antreten.
Gestern wurde er vom Schöffengericht für den Besitz und das Handeln mit Betäubungsmitteln zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Schon während der Ermittlungen hatte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. In seiner Wohnung züchtete er acht Cannabispflanzen. Nachbarn hatten die Polizei eingeschaltet, da ihnen das Treiben in der Wohnung komisch vorkam.
Die Folge: Am 23. Oktober des vergangenen Jahres statteten die Ermittler dem jungen Mann einen Besuch ab und nahmen ihn fest. Eine Untersuchung des Rauschgifts ergab, dass der Angeklagte aus den Pflanzen 370 Gramm Marihuana hätte gewinnen können - deren Qualität allerdings nicht besonders hoch gewesen wäre.
Viereinhalb Monate saß der 24-Jährige daraufhin in Untersuchungshaft, bis er gegen Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Im Prozess schilderte er seinen Wunsch, für den Marihuanakonsum nicht mehr so viel bezahlen zu müssen. Dies sei der Grund dafür gewesen, es einmal selbst mit dem Anbau auszuprobieren.
Aufgrund der zum Teil einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten und der offenen Bewährungen konnte Staatsanwältin Claudia Trautzettel diesen Entschluss nicht fassen: "Er hat offensichtlich den Knall nicht richtig gehört." Die Anklägerin hatte in ihrem Plädoyer sogar eine zweijährige Haftstrafe für den Medinghovener gefordert.
Der Antrag von Verteidiger Jürgen Schüttler, es noch einmal bei einer Bewährungsstrafe zu belassen, da sein Mandant nun einen festen Job und sich aus dem damaligen Umfeld gelöst habe, verhallte bei den Schöffenrichtern. Amtsrichter Volker Huhn sprach in Bezug auf die letzte Verurteilung im Mai 2014 von einer "exorbitanten Rückfallgeschwindigkeit", eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung sei nicht mehr möglich.
"Sie sind eigentlich ein sympathischer junger Mann. Es ist wirklich Schade, dass Sie den Knall nicht gehört haben", so Amtsrichter Huhn.