Neue Entwicklung bei FC Rot-Weiß Lösung für das Vereinsheim in Bonn-Lessenich in Sicht

Lessenich/Meßdorf · Nach einem jahrelangen Hin und Her will die Stadt Bonn dem FC Rot-Weiß das Erbbaurecht übertragen. Der Stadtrat entscheidet an diesem Montag über die weitere Entwicklung.

 Die über Jahre andauernde Diskussion um das Vereinsheim in Lessenich soll jetzt bald beendet werden: Die Stadt Bonn will dem Verein FC Rot-Weiß das Gebäude per Erbbaurecht überlassen.

Die über Jahre andauernde Diskussion um das Vereinsheim in Lessenich soll jetzt bald beendet werden: Die Stadt Bonn will dem Verein FC Rot-Weiß das Gebäude per Erbbaurecht überlassen.

Foto: Benjamin Westhoff

 Seit Jahren wartet der FC Rot-Weiß Lessenich auf eine Entscheidung, ob der Verein eine Wohnung am Sportplatz zum Vereinsheim mit Geschäftsstelle umbauen darf. Die Überraschung: In einer aktuellen, vertraulichen Stellungnahme zeichnet das Städtische Gebäudemanagement (SGB) nun einen Weg vor. Demnach laufen derzeit Verhandlungen des Liegenschaftsmanagements mit dem Verein. Anvisiert ist, Rot-Weiß das gesamte Gebäude am „Alten Heerweg 125“ über das Erbbaurecht zu überlassen.

Bereits 2014 hat die Verwaltung den Sportplatz per Erbbaurecht an den Verein übergeben. Das angrenzende, zweigeschossige Gebäude im Eigentum der Stadt hat sich zum schwierigen Fall entwickelt. Kurios ist die Historie: Das Gebäude wurde 1970 noch unter der Regie des damaligen Amtes Duisdorf gebaut. Mit der kommunalen Neuordnung 1979 wurde das Amt Duisdorf aufgelöst und kam als Stadtbezirk Hardtberg unter das Bonner Dach. Die Stadtverwaltung stellte einen Bebauungsplan auf. Das Gebäude am „Alten Heerweg 125“ firmiert seither unter der Bezeichnung: „Platzwart- und Umkleidegebäude“. Rot-Weiß steht das Erdgeschoss mit Umkleiden und Sanitärräumen zur Verfügung.

Im ersten Stock befinden sich drei Wohnungen, für deren Bau Fördermittel in Anspruch genommen worden waren. Das bedeutet, sie können nicht ohne Weiteres umgenutzt, also beispielsweise zum Vereinsheim umgebaut werden. Zwei Wohnungen sind aktuell vermietet. In der dritten waren bis September 2016 Asylbewerber untergebracht. Seither steht sie leer, weil das SGB sie für den Verein reserviert hat. Dem Umbau mit einem Kostenvoranschlag über rund 215.000 Euro stimmte das SGB 2017 zu und wollte eine ortsübliche Miete von rund 600 Euro plus 220 Euro Nebenkosten berechnen. Allerdings bat der Verein darum, die Miete für 13 Jahre auszusetzen. Das sei der Gegenwert für die Sanierung in Eigenleistung. Daraufhin senkte das SGB die Miete auf eine „Rohbaumiete“ von 150 Euro.

Vorgehen stieß auf Kritik

Diese Vorgehen stieß jedoch unter anderem beim Bürger Bund Bonn (BBB) auf Kritik. 2019 kam es im Rat zum Spruch. Die Verwaltung stand damals wie heute auf dem Standpunkt, dass es keine Hinderungsgründe gebe, dem Verein die Wohnung zur Verfügung zu stellen und verwies auf den Eintrag im Bebauungsplan. Außerdem sei die Nutzung als Wohnung, weil sie unmittelbar am Fußballplatz liege, schon wegen der Lärmemission nicht ideal. Doch der BBB stellte den Antrag, das städtische Rechnungsprüfungsamt einzuschalten. Geprüft werden sollte, ob die Wohnung möglicherweise unter die Zweckentfremdungssatzung fallen könnte. Diese Satzung soll verhindern, dass zur Verfügung stehender Wohnraum im Stadtgebiet verloren geht. Der BBB-Antrag bekam gegen die Stimmen der CDU eine Mehrheit.

Tatsächlich stieß das Rechnungsprüfungsamt auf kritische Punkte. Es wurden Verstöße gegen die Zweckentfremdungssatzung festgestellt. Außerdem seien der Stadt, durch das Freihalten der Wohnung theoretisch etwa 35.000 Euro Miete entgangen. Dritter Punkt: Die Reduzierung der Miete von 600 Euro auf 150 Euro wegen Eigenleistung finden die Prüfer bedenklich. Sportpolitische Förderung sei nicht Aufgabe des Städtischen Gebäudemanagements. Wegen des Mietausfalls argumentiert das SGB in der aktuellen Vorlage, der Verein habe die Finanzierung seines Vorhabens damals nicht zeitnah sicherstellen können. Daher sei die Wohnung reserviert worden.

SGB schlägt andere Richtung ein

Jetzt hat das SGB eine andere Richtung eingeschlagen. Statt Vermietung einer Wohnung an den Verein soll ihm nun das gesamte Gebäude im Zuge einer Erbbaupacht überlassen werden. Der FC-Vorsitzende Marco Jost hält das für einen gangbaren Weg, „wenn die Pacht in einem tragbaren Rahmen bleibt“. Er habe sich das Gebäude mit einem Sachverständigen angeschaut. „Da werden wir viel zu tun haben. Die Heizung ist über 30 Jahre alt. Sie hätte längst erneuert werden müssen.“ Man denke auch über eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach nach, um Energiekosten zu sparen. „Hauptsache, es geht nun endlich weiter.“

An diesem Montag steht eine Entscheidung des Stadtrats in nicht öffentlicher Sitzung auf der Tagesordnung. Der BBB will zum einen darauf pochen, dass die beiden vermieteten Wohneinheiten erhalten bleiben müssen. Zum andern: Man wolle dem FC keine Steine in den Weg legen, aber der Gleichheitsgrundsatz müsse eingehalten werden.

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