Vonovia-Siedlung auf dem Brüser Berg Heizungsmodernisierung war angekündigt

Brüser Berg · Während die Mieter nach der Heizungsmodernisierung in ihrem Haus an der Marie-Curie-Straße teilweise immer noch unzufrieden sind, verteidigt und erklärt der Vermieter Vonovia sein Vorgehen.

 In diesem Haus ist es manchem Vonovia-Mieter immer noch nicht warm genug.

In diesem Haus ist es manchem Vonovia-Mieter immer noch nicht warm genug.

Foto: Benjamin Westhoff

Es sei schon etwas wärmer, aber nicht so wie früher, und abends werde es schnell kalt, meinen die Mieter an der Marie-Curie-Straße. Nach dem Austausch und Einbau eines Gasbrennwertkessels des Mehrfamilienhauses sind die Bewohner mit ihrem Vermieter, der Vonovia, noch nicht zufrieden.

Wie berichtet, war es in 80 Wohnungen Mitte Oktober mehrere Tage lang kalt. Auf einer Versammlung befürchteten Bewohner jetzt auch, dass nach der Modernisierung die Mieten steigen werden.

Am 8. Juli sei eine Heizungsmodernisierung angekündigt worden, teilte am Freitag Vonovia mit. „Es ist ein gefördertes Objekt, und der Fördermittelgeber hat der Maßnahme zugestimmt“, sagte Sprecherin Bettina Benner.

20 Grad im Wohnzimmer

Die mögliche angekündigte Mieterhöhung, die den Mietern im Anschreiben vorliegt, liege im Durchschnitt bei 11,71 Euro. Sie beziehe sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen maximal elf Prozent des Modernisierungsanteils. „Die Instandhaltungsarbeiten werden selbstverständlich nicht umgelegt, sondern von uns, dem Vermieter getragen“, sagt Benner. „Bei Härtefällen finden wir sicherlich auch eine Einzelfalllösung.“ Ansonsten sei man ständig mit den Mietern im Gespräch.

Die Heizungsanlagen sei nach den gesetzlich vorgeschriebenen Temperaturen voreingestellt. So werden in Wohn-, Kinderzimmer und Küche 20 Grad erreicht, im Schlafzimmer 18 und Bad 24 Grad – alles Mindestwerte. „Sollten höhere Temperaturen gewünscht werden, ist dieses durch alle Mieter im betroffenem Gebäude zustimmungspflichtig, da dieses zu einem Mehrverbrauch führt“, sagte Benner.

Wenn es im Mietvertrag nicht anders vereinbart wurde, dauert die Heizperiode nach Gerichtsurteilen vom 1. Oktober bis 30. April. 20 Grad gelten als angemessene Raumtemperatur, in Bad und Toilette 21 Grad (in der Zeit von 6 bis 23 Uhr).

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