Röttgener Straße Radfahrer fordern Schutzstreifen im Katzenlochbachtal

Ippendorf · Einen Fahrradstreifen auf der Röttgener Straße im Katzenlochbachtal wird es vorerst nicht geben. Das hat die Bezirksvertretung entschieden. Einige Radfahrer wollen das aber so nicht hinnehmen.

 Die Röttgener Straße ist für Radler gefährlich. Die Politik schlägt Alternativstrecken durch den Wald vor, Radfahrer wollen einen Schutzstreifen

Die Röttgener Straße ist für Radler gefährlich. Die Politik schlägt Alternativstrecken durch den Wald vor, Radfahrer wollen einen Schutzstreifen

Foto: Benjamin Westhoff

Hinnehmen wollen Radfahrer die Absage für einen Schutzstreifen auf dem Stück Röttgener Straße/Katzenlochbachtal nicht. Johannes Kamp beispielsweise hat sich mit seinen Forderungen direkt an den Oberbürgermeister gewandt. Wie berichtet, hat die Bezirksvertretung einen Antrag der Grünen, einen Fahrradstreifen auf der Strecke zu markieren, abgelehnt. Seitens der CDU hatte David Lutz argumentiert, dass ein solcher Streifen lediglich ein Sicherheitsgefühl suggeriere; Gefahren für Radler dadurch nicht gemindert würden. Ein weiterer, älterer Antrag hatte den Bau eines Radwegs gefordert. Da ergab jedoch eine Prüfung durch die Verwaltung, dass ein Radweg neben der Fahrbahn nur mit großen Schwierigkeiten zu realisieren und unterm Strich zu kostspielig sei.

„Die Strecke ist für Radfahrer gefährlich. Aber das Problem ist wegen der engen Straße und der Kurven nicht zu lösen“, sagt David Lutz. „Das müssen wir zur Kenntnis nehmen.“ Es stelle sich die Frage, warum Radfahrer die Röttgener Straße überhaupt nutzen müssen, schließlich gebe es alternative Strecken durch den Kottenforst. „Allerdings sind die nicht immer ausreichend ausgebaut und bislang schlecht ausgeschildert, sodass ortsfremde Fahrer selbst mit Navigationssystem nicht klarkommen“, räumt Lutz ein.

Johannes Kamp ist nicht ortsfremd. Für ihn ist die Röttgener Straße zu seinem Arbeitsplatz an der Universitätsklinik die kürzeste Verbindung. Daher kann er nicht einsehen, dass er – oft auch mit Kinderanhänger – den „erheblich weiteren Weg“ durch den Wald – „nicht geteert, keine Beleuchtung“ – nehmen soll. „Der Mindestabstand der Autos zu Radlern von eineinhalb Metern ist doch gesetzlich verankert.“ Aus seiner Sicht würde der Schutzstreifen lediglich diesen Sicherheitsabstand markieren und sichtbar machen. „Für den Autofahrer verschlechtert sich dadurch nichts.“ Auch das Argument, dass der Verkehrsfluss noch mehr beeinträchtigt würde, trägt für Kamp nicht. „Es gilt Tempo 30 und die Autofahrer können Radler ohnehin nur überholen, wenn die Gegenfahrbahn frei ist.“ Kamp verweist auf die soeben neugebaute Querungshilfe für Fußgänger an der Bushaltestelle. Dort sei ein Überholen der Radfahrer unmöglich. „Der Verkehr ist also bereits verlangsamt, weil die Autos hinter den Radlern herfahren müssen. Auch Rettungsfahrzeuge auf dem Weg zur Uniklinik würden deswegen nicht stärker behindert als ohnehin. „Das Problem ist nämlich eher, dass viele Autofahrer nicht rechts ranfahren, um den Rettungswagen passieren zu lassen.“ Durch seinen Einsatz beim Rettungsdienst, kennt Kamp das Problem.

Ein Argument der Verwaltung gegen einen Schutzstreifen ist die Straßenverkehrsordnung. Danach dürfen solche Markierungen nur innerorts angebracht werden. „Immerhin“, sagt Kamp, „das wären rund zwei Kilometer, auf denen Radler stressfreier unterwegs sein können.“

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