Antrag im Rat der Stadt Koalition fordert öffentliche Toiletten

Hardtberg · Die Rats-Koalition will, dass jeder Stadtbezirk eine öffentliche Toilette bekommt. Dazu soll im Haushalt 2022 eine Summe von 25 000 Euro eingestellt werden. Vorschläge für die genauen Standorte in den Bezirken gibt es auch schon.

 Nach Willen der Rats-Koalition soll jeder Stadtbezirk eine öffentliche Toilette bekommen.

Nach Willen der Rats-Koalition soll jeder Stadtbezirk eine öffentliche Toilette bekommen.

Foto: dpa/Jens Büttner

Die Koalition im Rat will etwas für alle Menschen mit dringenden Bedürfnissen tun. Das Bündnis aus Grünen, SPD, Linke und Volt hat einen Antrag gestellt, in dem es heißt: „Um möglichst vielen Menschen in Bonn Zugang zu Toiletten zu ermöglichen, wurden im Haushalt ab dem Haushaltsjahr 2022 Mittel in Höhe von 25.000 Euro eingestellt.“ Mit dem Geld soll in den vier Stadtbezirken jeweils eine barrierefreie und rollstuhlgerechte Komposttoilette angemietet werden.

Zur Begründung heißt es: „An zahlreichen Orten im Stadtgebiet, die in der Freizeit genutzt werden, fehlen Toilettenanlagen. Dadurch können zum Beispiel Familien mit Kindern nicht längere Zeit an diesen Orten verweilen, und es kommt vermehrt zum „Wildpinkeln“. Häufig hätten diese Orte keinen Kanalanschluss, daher würden sich dort Komposttoiletten anbieten.

Zwei Arten von Toiletten stehen zur Wahl

Mit dem Antrag will die Koalition die Verwaltung beauftragen, entsprechende Standorte zu finden, sowie einen Anbieter für Service und Wartung zu organisieren. Zur Wahl stehen eine „konventionelle Komposttoilette“ oder eine „Trockentrenntoilette“.

Worum es sich bei Letzterer handelt, ist schnellt erklärt. Trocken bedeutet, sie funktioniert gänzlich ohne Wasser. Was wird getrennt? Flüssiges von Festem. Dafür besitzt die Toilette einen speziellen Trenneinsatz und zwei Behälter. Vorteil: Es entsteht kaum Geruch – wie etwa beim Plumpsklo.

Auch die Komposttoilette braucht kein Wasser. Was dort ausgeschieden wird, landet direkt in einem mit Rindenmulch oder Stroh gefüllten Behälter, wird dort kompostiert und kann später als Dünger verwendet werden. Auch hier hält sich die Geruchsentwicklung in Grenzen. Sowohl die Komposttoilette als auch die Trockentrenntoilette eignen sich für Standorte, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind.

Der Antrag der Koalition schlägt die folgenden Standorte für die Toiletten vor: In Bad Godesberg soll sie vor dem Bahnhof auf dem Ria-Maternus-Platz aufgestellt werden. In Beuel soll es eine am Rheinufer, Höhe Bröltalbahnweg, geben. Als Alternative werden das Rheinufer in Höhe der Wolfsgasse oder des Anlegers Rheinnixe angeregt. In Bonn sollen die Toiletten in der Hans-Herter-Straße, Höhe Antilopenweg, stehen und in Hardtberg am Spielplatz Helmholtzstraße.

Das sagen die Hardtberger Politiker

„Das Thema öffentliche Toiletten geistert schon seit Jahren durch die Sitzungen“, sagt Dominik Loosen, der für die SPD in der Bezirksvertretung Hardtberg sitzt. Auch an anderen Stellen würden sie gebraucht – etwa in den Fußgängerzonen in Duisdorf und auf dem Brüser Berg. „Das ist jetzt ein vorsichtiges Rantasten“, sagt Loosen. „Wir starten am Spielplatz Helmholtzstraße und schauen, wie das in der Praxis läuft.“

Auch Bert Moll (CDU) hält das für eine gute Idee und würde sie unterstützen: „Dort spielen viele Kinder und Jugendliche, die sonst nicht wissen, wo sie hin sollen.“ Eine Frage sei aber, wie die Toilette optisch gestaltet wird. Wie Loosen sieht auch er Bedarf in den Fußgängerzonen, aber auch im Derletal.

Die Verwaltung teilte mit, sie werde die Standorte prüfen, falls der Antrag angenommen wird. Die Stellungnahme enthält zudem noch weitere Hinweise: Neben den Kosten für Miete, Reinigung und Wartung würden weitere entstehen, da Komposttoiletten ein Fundament brauchen, das noch angelegt werden muss. Es müsse Raum bieten für Behälter, in denen sich bis zu 60 Liter feste Stoffe sammeln können und die Platz für 450 Liter Flüssigkeit bieten.

Zudem seien nach Rücksprache mit potentiellen Anbietern von Komposttoiletten folgende Punkte zu beachten: Baumaßnahmen im Kronenbereich von Bäumen sind nicht zulässig. Es müsse ein ausreichender Abstand zu Geh- und Radwegen bestehen, damit keine Gefahr für Nutzer und Verkehrsteilnehmer entstehe. Zudem müsse der Standort mit einem LKW anfahrbar sein und eine gefahrlose Haltemöglichkeit bieten, damit zum Beispiel der Tank abgesaugt werden kann.

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