PIN ausgeforscht Mitarbeiterin von Bonner Bundesbehörde begeht Computerbetrug

Hardtberg · Die Mitarbeiterin einer Bundesbehörde ist wegen Diebstahls und Computerbetrugs zu einer Geldstrafe verurteilt worden. In einer Berufungsverhandlung konnte sie die Höhe der Geldstrafe senken.

 Die Mitarbeiterin einer Bonner Bundesbehörde wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, da sie von der EC-Karte einer Kollegin mehrfach Geld abgehoben hat.

Die Mitarbeiterin einer Bonner Bundesbehörde wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, da sie von der EC-Karte einer Kollegin mehrfach Geld abgehoben hat.

Foto: dpa/Fabian Sommer

Offenbar vertraute die Mitarbeiterin einer Bonner Bundesbehörde ihren Kolleginnen blind: Regelmäßig ließ sich die 26-Jährige ihr Mittagessen mit ins Büro bringen und gab den Arbeitskolleginnen zu diesem Zweck nicht nur ihre Debitkarte heraus, sondern vertraute ihnen auch die zugehörige Geheimzahl an. Die PIN blieb folglich nicht lange geheim und die Angestellte staunte nicht schlecht, als eine weitere Kollegin, mit der sie zwar enger befreundet war, der sie die Ziffernfolge aber noch nie genannt hatte, die Zahl ebenfalls kannte. Die vier Ziffern seien doch extrem leicht zu merken, warnte die 33-Jährige ihre Kollegin. Sie habe die Geheimzahl zufällig mitgehört, als die Kollegin wieder einmal Essen bei den Kollegen orderte.

Und damit nicht genug: Als die beiden befreundeten Mitarbeiterinnen einmal zusammen in einem Supermarkt einkauften, bemängelte die 33-Jährige auch den leichtsinnigen Aufbewahrungsort der Karte. Die Besitzerin steckte das Plastikkärtchen nämlich regelmäßig in ihre Handyhülle. Das sei doch viel zu unsicher – sie solle die Karte doch besser in ihrem Portemonnaie aufbewahren. Offenbar beherzigte die Kartenbesitzerin die gar nicht so gut gemeinten Ratschläge. Denn offensichtlich wusste die 33-Jährige, dass ihre Kollegin ihr Portemonnaie immer in ihrer ungesichert im Büro hängenden Handtasche aufbewahrte.

Frau zu Geldstrafe zuerst von 9100 Euro verurteilt

Nach einer kleinen Abschiedsfeier für eine aus dem Dienst scheidende Kollegin muss die 33-Jährige dann die Karte gestohlen und anschließend dreimal 500 Euro abgehoben haben. Das jedenfalls sah ein Bonner Amtsrichter als erwiesen an und verurteilte die Frau wegen Diebstahls und Computerbetrugs zu einer Geldstrafe von 9100 Euro. Dagegen legte die Verurteilte Berufung ein und vor dem Landgericht verkürzte die zuständige Richterin nun am Mittwochvormittag mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft die Geldstrafe auf die Hälfte der Summe.

Zugegeben hatte die Frau die Tat allerdings nie: Weil sie aber nicht besonders geschickt vorgegangen war, kam als Täter auch niemand anders infrage. Nach der Abschiedsfeier hatte die Verurteilte die Tasche nämlich auf Wunsch des Opfers aus dem Büro mitgebracht, während die Besitzerin unten auf dem Parkplatz wartete. Zuvor war die Karte noch an ihrem Platz gewesen, danach nicht mehr. Zwar hatte sich die Verurteilte extra umgezogen und ganz in Schwarz gekleidet, bevor sie die Karte an einem Automaten in Endenich einsetzte. Aber auch, wenn die Frau daher nicht auf den Bildern der Überwachungskamera identifiziert werden konnte, blieb sie die einzig mögliche Täterin.

Die Beschuldigte schweigt zu den Vorwürfen

Auch während der Berufungsverhandlung sagte sie nichts zu den Vorwürfen. Das musste sie allerdings auch nicht, weil ihr Anwalt das Verfahren von vornherein auf die Rechtsfolgen beschränkt hatte. Sprich: nur das Strafmaß wurde bemängelt. Das hielt offenbar nicht nur die Verteidigung, sondern auch Staatsanwaltschaft und schließlich das Gericht für zu hoch. Insbesondere, da die Verurteilte wegen ihrer Tat inzwischen ihren Job im öffentlichen Dienst verloren und dem Opfer den gesamten Schaden erstattet hatte. Kleine Nebenwirkung der Rechtsmittelbeschränkung: Sie kam für das Gericht einem Geständnis gleich.

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