Schilderchaos Neue Ortsschilder in Bonn werfen Fragen auf

Bonn · Zum Chaos mit 93 zum Teil verwirrenden und falschen Ortschildern in Hardtberg, Röttgen und Ückesdorf möchte Politikerin Gabi Mayer Fragen an die Bonner Polizei und die Bezirksregierung Köln stellen. Einige der Fragen mit Antworten hat der GA zusammengestellt.

 In Röttgen sind die falschen Schilder bereits durch neue Tafeln ersetzt worden. Nun steht dort richtig: „Stadtbezirk Bonn“.

In Röttgen sind die falschen Schilder bereits durch neue Tafeln ersetzt worden. Nun steht dort richtig: „Stadtbezirk Bonn“.

Foto: Benjamin Westhoff

Seit Mitte April sorgen neue Ortsschilder, die die Stadt Bonn im Stadtbezirk Hardtberg sowie in Röttgen und Ückesdorf hat aufstellen lassen, für rege Diskussionen unter Bürgern und auch in der Politik (der GA berichtete). Unter anderem weil die Schilder iritierend seien und zum Teil auch fehlerhaft waren. So stand unter anderem auf den Ortstafeln in Röttgen und Ückesdorf der Zusatz „Stadtbezirk Hardtberg“ – was schlicht falsch ist. Die Schilder wurden bereits durch neue ersetzt. Der Planungs- und Verkehrsausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung entschieden, dass die Stadtverwaltung bis auf Weiteres keine neuen Schilder in Bonn aufstellen lassen soll, die auf die Stadtbezirksgrenzen hinweisen. Außerdem soll künftig die Politik klären, wo solche Schilder angebracht werden sollen. Dennoch gibt es zu den Ortstafeln einige Fragen.

Gabi Mayer, SPD-Stadtverordnete für Duisdorf und Medinghoven, möchte etwa die Bonner Polizei und die Bezirksregierung Köln, die beide bei der Aufstellung der neuen Ortstafeln beteiligt gewesen seien, befragen. „Es mutet etwas lächerlich an, aber es hilft nicht“, sagte sie kürzlich. Nur so könne man Klarheit in der Angelegenheit bekommen.

Einige der Fragen und Antworten listet der GA nachfolgend auf.

Warum wurden die Ortsschilder aufgestellt?

Die Stadtverwaltung erklärt, dass die Schilder aus „straßenverkehrsrechtlichen Gründen“ notwendig seien, um Straßen korrekt zu beschildern. Bislang war dies nicht der Fall, weshalb dies nun sukzessive nachgeholt werden sollte. Allerdings hat der Planungs- und Verkehrsausschuss dieses Vorhaben erst einmal gestoppt. Im Stadtbezirk Hardtberg wurden die Tafeln vor allem an den Einmündungen am Konrad-Adenauer-Damm, am Brüser Damm und der Pascalstraße, in Ückesdorf und in Röttgen an der Reichsstraße aufgestellt.

Als rechtliche Grundlage für die Aufstellung gilt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu den Zeichen 310 und 311 (Ortstafeln). Die Stadt Bonn hat die Schilder aufgestellt – über die Örtlichkeiten hat die Stadt zusammen mit der Polizei Bonn und der Bezirksregierung Köln beraten.

Wie viele neue Ortsschilder wurden aufgestellt?

Im Stadtbezirk Hardtberg sowie in Röttgen und Ückesdorf wurden insgesamt 93 Schilder aufgestellt. Die reinen Materialkosten belaufen sich laut Stadtverwaltung auf rund 4500 Euro. Allerdings mussten in Röttgen und Ückesdorf Schilder wieder ausgetauscht und neu produziert werden, was auch Kosten verursacht hat.

In Beuel und Bad Godesberg sollen weitere Schilder aufgestellt werden, wann das allerdings geschieht, ist aufgrund des Votums des Planungs- und Verkehrsausschusses noch offen.

Zeigen die neuen Schilder Orts- und Gemeindegrenzen an?

Ja, aber nicht nur. „Die Ortstafeln sind nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen dort vorgeschrieben, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße beginnt oder endet“, erklärt Markus Schmitz vom städtische Presseamt. Daher erinnert Schmitz daran, dass die Ortstafeln nicht automatisch die Gemeindegrenze anzeigt, sondern nur, dass man sich nicht mehr auf einer innerörtlichen Straße befindet. So gilt der Konrad-Adenauer-Damm durch die neue Beschilderung nun als außerörtliche Straße – selbiges gilt auch für einige Straßen im Derletal. „Man befindet sich natürlich weiterhin auf Bonner Stadtgebiet und im Stadtbezirk Hardtberg“, so Markus Schmitz. Laut Punkt 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu den Zeichen 310 und 311 liegt eine geschlossene Bebauung vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.

Gelten nun andere Höchstgeschwindigkeiten?

Nein. Weiterhin gelten die üblichen Höchstgeschwindigkeiten, die seit jeher auf den Straßen im Stadtbezirk Hardtberg gültig sind. Auf außerörtlichen Straßen gilt normaler­weise für Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 3,5 Tonnen eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Kilometern in der Stunde (km/h). Doch diese Vorschrift gilt nun nicht automatisch beispielsweise auf dem Konrad-Adenauer-Damm. Dort darf man weiterhin höchstens 70 km/h fahren. Auch bedeuten die Ortstafeln nicht, dass innerorts nun automatisch 50 km/h zulässig sind. Denn die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten können durch eine zusätzliche Beschilderung herabgesetzt werden. Daher ist innerorts in einigen Orten weiterhin nur 30 km/h erlaubt, auf dem Konrad-Adenauer-Damm außerorts 70 km/h. Selbiges gilt auch für die Reichsstraße zwischen Röttgen und Ückesdorf. Dort sind weiterhin in einigen Bereichen höchstens 80 km/h erlaubt. Im Bereich von Ückesdorf nur noch 60 km/h.

Dort stehen übrigens auch zwei stationäre Radaranlagen, die weiterhin kontrollieren werden, ob die Autofahrer sich in diesem Bereich an die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h halten.

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