Deutscher Modellflieger Verband Neue Regeln für Drohnen und Modellflugzeuge geplant

Duisdorf · Der Modellflugverband in Duisdorf befürchtet Einschränkungen für das Hobby seiner 90.000 Mitglieder. Die Flughöhen sollen begrenzt werden. Flugmodellbetreiber müssen mittlerweile einen Kenntnisnachweis erbringen.

 Für viele Modellflieger gehört der Hubschrauber zur Königsklasse. Der Zusammenbau hat Paul Henning mehr als 50 Stunden beschäftigt.

Für viele Modellflieger gehört der Hubschrauber zur Königsklasse. Der Zusammenbau hat Paul Henning mehr als 50 Stunden beschäftigt.

Foto: Stefan Hermes

„Mit 13 Jahren habe ich mein erstes Graupner-Modell aus Balsaholz zusammengebaut“, sagte Karlheinz Knop, der damit die Anfänge seiner Modellflugleidenschaft stellvertretend für viele seiner Vereinskollegen aus der Bornheimer Modellfluggemeinschaft beschreibt. Er hat aus seinem Hobby einen Beruf gemacht. Als Modellbauer fertigt er komplizierte Anschauungsobjekte für Museen oder auch mal zwei Meter große Handys für Messestände.

Die Faszination für die komplexe Technik im Flugmodellbau eint die meisten Modellflugpiloten. Ihr Sport kann für sie Adrenalinschub oder Meditation bedeuten. Aus den Anfängen ihrer Modelle aus Balsaholz sind inzwischen Hightech-Flugmodelle geworden. Immer größer, schneller und differenzierter. Einen Hubschrauber in die Luft zu bringen und dort zu halten, kann auch für den geübten Modellflieger zu einer Herausforderung werden. Das Fliegen eines Quadrocopters oder einer Drohne wird dagegen wieder zum Kinderspiel.

Sachbeschädigungen bei Abstürzen

Die ständig zunehmende Betriebsamkeit in der Luft bedarf inzwischen einem umfangreichen Regelwerk. Um den Dschungel an Gesetzen und Verordnungen zu durchschauen sowie seine Interessen in der Politik vertreten zu wissen und zudem noch die vorgeschriebene Versicherung für sein Fluggerät zu haben, schließen sich viele Modellflugpiloten einem Verein an, der sie in all ihren Belangen vertritt. Der größte davon sitzt in Duisdorf.

Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) ist der europaweit größte Verein für die Modellfliegerei. 1972 im hessischen Bad Vilbel gegründet, hat der Verband seit Anfang der 1980er-Jahre seine Geschäftsstelle in Duisdorf. Aus dem anfänglich kleinen Büro in der Heilsbachstraße ist der DMFV 1998 ins eigene Haus an der Rochusstraße umgezogen. Sechs Mitarbeiter kümmern sich dort um die Belange der mehr als 90.000 Mitglieder in bundesweit 1300 Vereinen. „Das ist mit so wenig Personal nur durch die frühe Weitsicht unseres Präsidiums möglich geworden, das schon sehr früh auf modernste Technik gesetzt hat“, sagte Ulrike Sebastian, die stellvertretende Geschäftsführerin und Leiterin Mitgliederverwaltung des DMFV.

Ihre Kollegen sind in Duisdorf zuständig für die Jugendarbeit, die Messen, den Sport- und Gebietsbeirat sowie für die Bearbeitung von Schadensfällen. Meist handelt es sich dabei um Sachbeschädigungen, die durch abgestürzte Flugmodelle entstanden sind. Dabei ist die Zahl von rund 350 Vorgängen im Jahr bei 90.000 Versicherten als äußerst gering einzustufen. Trotzdem sei die notwendige Haftpflichtversicherung für viele Modellflieger mit ein Grund dafür, dem Verband beizutreten, so Sebastian. (Jahresbeitrag 42 Euro, ermäßigt zwölf Euro).

39.500 Hobbypiloten haben einen Ausweis

Seit Oktober 2017 besteht die Verpflichtung für Flugmodellbetreiber, einen Kenntnisnachweis (siehe Kasten) abzulegen, sobald er mit Flugmodellen über zwei Kilogramm Startgewicht in den Himmel aufsteigen will. Seitdem haben bis heute bereits rund 39.500 Hobbypiloten über die Webseite des Vereins ihren Ausweis erhalten.

Zudem kümmert sich das Präsidium um die Kontakte zur europäischen Politik, um dort die Interessen der Modellflieger zu vertreten. Man hat die berechtigte Sorge, dass durch die stark anwachsende Zahl von Drohnen die Rechte der Modellfliegerei insgesamt eingeschränkt werden könnten. „Im Moment ist es noch so, dass man die Drohnen und den Modellflug als eins betrachtet“, sagte Sebastian. „Darum müssen wir darum kämpfen, dass Flugmodelle weiterhin so geflogen werden können, wie es heute möglich ist.“

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) will oberhalb von 150 Metern Höhe einen freien Luftraum unter anderem für den kommerziellen Drohnenbetrieb schaffen. Das würde für das private Drohnen- und Modellfliegen bedeuten, dass deren Flughöhe auf 120 Meter, mit einer 30-Meter-Zone als Puffer, begrenzt würde. Heute ist nur der Sichtkontakt die Begrenzung. Mit einer Einschränkung könnte auch die Flieger-Hymne von Reinhard Mey, „Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein“, ein plötzliches Ende finden.

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