Grundstück in Lengsdorf Rentner ärgert sich über untätige Verwaltung

LENGSDORF · Wenn Siegfried Kottwitz sein Grundstück betreten will, um in sein Haus am Lengsdorfer Kreuzberghang zu gelangen, befindet er sich erst mal auf fremdem Terrain. Denn die ersten zwei Meter muss er über das Grundstück eines anderen Besitzers laufen. Dieser könnte ihm theoretisch sogar das Betreten untersagen.

Aber der Reihe nach: Der Grund für die kuriosen Eigentumsverhältnisse liegt in der Vergangenheit. Vor rund 25 Jahren sei dieses damals sehr schmale Straßenstück Zur Marterkapelle ein Stück verlegt und zugleich verbreitert worden, erzählt der Rentner. Lief die Fahrbahn früher hier in der Kurve nah an seiner Garagenzufahrt vorbei, liegt sie jetzt ein Stückchen unterhalb. Der dadurch entstandene Grundstückszipfel zwischen Straße und Garageneinfahrt gehört seitdem der Stadt Bonn als Eigentümerin.

Zur Situation kam es, als die Straßenführung verlegt wurde

Warum Kottwitz das kleine Areal seinerzeit nicht kaufte? "Die wollten damals einen utopischen Preis dafür haben." Außerdem wollte er sich nicht "zwangsbeglücken" lassen, wie der Rentner sagt.

Es handelt sich um sieben bis acht Quadratmeter, die der Stadt Bonn gehören, aber damals von Kottwitz gepflastert worden waren. Und dieses kleine Stück wird seit einiger Zeit nicht mehr gepflegt, so der Lengsdorfer und zeigt auf das Unkraut, das inzwischen aus den Fugen gewachsen ist.

"Früher habe ich das auch mal mit weggerupft, aber jetzt lasse ich es wachsen", sagt der Mann, der inzwischen 85 Jahre alt ist. Dennoch ärgert es ihn, dass die Stadt das Areal verkommen lasse, und verweist auf die Reinigungspflicht für Grundeigentümer, die schließlich auch für die Stadt selbst gelten müsse.

Doch die sieht das anders. "Wir reinigen dort nicht, weil es sich eben nicht um eine öffentliche Fläche wie einen Gehweg handelt", erklärt Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann. Bei der Stadt wundert man sich überdies, dass Kottwitz die Fläche damals nicht gekauft hat. Sie sei ihm 1979 zum Preis von zehn Mark pro Quadratmeter angeboten worden, was unterm Strich 80 Mark ausgemacht hätte.

Von einem utopischen Preis könne also folglich nicht die Rede sein. Die damalige Änderung seiner Garagenzufahrt hatte übrigens noch eine unbequeme Folge für Kottwitz: Durch die entstandene Schräge könne sein Auto bei Schnee und Eis leicht unkontrolliert wegrutschen.

Außerdem bedeutete es, dass er seine Garage nicht direkt an seinem oberhalb gelegenen Haus anbauen konnte, so wie es sein Nachbar getan hat. "Durch die Straßenverlagerung wäre der Zuweg zu der Garage bei mir zu steil geworden." Und noch eines ärgert den Rentner: Über Jahre hinweg hat er für die Straßenreinigung bezahlt, wobei die drei Meter Breite seines Grundstücks an der Straße zum Maßstab genommen wurden.

"Seit rund zehn Jahren muss ich aber für 26 Meter Frontfläche bezahlen, obwohl 23 Meter meines Grundstücks hinter dem Nachbarhaus verlaufen." Aber auch das hat seine Richtigkeit, argumentiert das städtische Presseamt. Berechnungsmaßstab dürften nach der Gebührenordnung auch diese hintergelagerten Grundstücksseiten sein, damit im Sinne einer gleichmäßigen Abgabenerhebung alle Eigentümer nach den gleichen Kriterien an den Kosten beteiligt werden. Dies hätten im übrigen auch die Gerichte so gesehen, bei denen Siegfried Kottwitz dagegen geklagt habe, so die Stadt.

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