Hardtbach und Katzenlochbach So steht es in Bonn um Renaturierung und Hochwasserschutz

Bonn · Vom Naturschutzgebiet im Kottenforst fließen Hardt- und Katzenlochbach durch Bonner Gebiet bis in den Rhein. Doch wie sieht es mit der hiesigen Renaturierung und dem Hochwasserschutz aus? Denn laut Statistik muss alle zehn Jahre mit einem Hochwasser gerechnet werden

 Der weitestgehend natürliche Katzenlochbach unter der 2014 erbauten Brücke im Katzenlochbachtal.

Der weitestgehend natürliche Katzenlochbach unter der 2014 erbauten Brücke im Katzenlochbachtal.

Foto: Stefan Hermes/Stefan (FM) Hermes

Um es vorwegzunehmen: „Das Wasser in den Hardtberger Bächen ist gut“, sagt Matthias Franke, Teamleiter der Abwasserabteilung im Bonner Tiefbauamt. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen die 47 Bäche des Bonner Stadtgebiets, die nahezu alle in den Rhein münden. Zwei der Wasserläufe, die davon durch den Hardtberg fließen, sind Katzenloch- und Hardtbach.

Die beiden Bachsysteme wechseln auf wenigen Kilometern mehrfach ihre Namen, je nach dem Ortsteil, den sie durchfließen. So entspringt der etwa elf Kilometer lange Katzenlochbach im Kottenforst und wird zum Lengsdorfer Bach, bevor er als Endenicher Bach in Dransdorf an der Brücke Siemensstraße aus seiner Verrohrung in den Dransdorfer Bach einfließt. Der fast 15 Kilometer lange Hardtbach, der zwischen Alfter und Meckenheim auf einer Höhe von 159 Metern über dem Meeresspiegel entspringt, ist ab Lessenich (Bahnhofstraße) als der Alte Bach bekannt, bevor er zum Dransdorfer und etwa vier Kilometer vor seiner Mündung in den Rhein zum Rheindorfer oder auch Mondorfer Bach wird.

„In Frühzeiten sind die Bäche, die aus den Höhen des Kottenforstes kommen, vor allem für die Mühlen genutzt worden“, so Franke. Nach den Mühlen kamen die Industriebetriebe, die sich an den Bach- und Flussläufen niederließen, um das zufließende Wasser genauso zu nutzen, wie auch die Möglichkeit, gebrauchtes Wasser wieder abfließen zu lassen. So wurde der Hardtbach von den Keramikwerken in Witterschlick ebenso gebraucht wie von der Köln-Bonner Eisenbahn, die auf ihrem Betriebshof in Dransdorf die Dampflokomotiven mit dem Wasser aus dem Dransdorfer Bach befüllte. Schon früh habe man mit zunehmender Besiedlung die Bäche auch genutzt, so Franke, um das Regenwasser zu kanalisieren. „Die ersten Kanäle führten ja noch nicht in die Kläranlagen“, so der Bauingenieur, der sich seit 1987 im Tiefbauamt mit den Wasserabläufen beschäftigt.

Anfang der 90er Jahre standen bauliche Veränderungen für Hochwasserschutzmaßnahmen im Widerspruch zum Wunsch nach einer unberührten Natur. Heute wird im Zuge von Renaturierung und dem Erhalt von natürlichen Gewässerverläufen ein hoher Aufwand betrieben, um auch dem Hochwasserschutz gerecht zu werden. So entstehen Rückhaltebecken wie an der Neubausiedlung auf dem ehemaligen Steinbach & Schäfer-Gelände an der Bahnhofstraße – eine Voraussetzung für die Neubauten dort. Wo die Gefahr einer Überschwemmung bei sintflutartigen Regenfällen droht, zeigen inzwischen die Gefahrenkarten, die das Tiefbauamt und das Amt für Bodenmanagement und Geoinformation für das Bonner Stadtgebiet auf www.bonn.de/starkregen veröffentlicht haben. Mit Faltblättern möchte die Stadt Bewusstsein dafür schaffen, dass bei extremen Starkregenereignissen auch Eigenschutz vonnöten ist.

Laut Statistik muss alle zehn Jahre mit einem Hochwasser gerechnet werden

„Es ist längst nicht allen bewusst, dass sie in einem Hochwassergebiet wohnen“, sagt Tiefbauamtsleiter Peter Esch beim Blick auf die Hochwasserkarte, die ein statistisch betrachtetes Hochwasser zeigt, das innerhalb von 100 Jahren einmal auftreten könnte. „Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Extreme, die wir jetzt überall erleben, kann es schon einmal passieren, dass sich eine Gewitterzelle lokal festsetzt und für extreme Regenfälle sorgt“, fügt Franke hinzu. „Einen Rechtsanspruch auf Hochwasserschutz gibt es nicht“, sagt er und erklärt, dass die Bauleitplanung gefährdete Gebiete nicht als Bauland ausweisen dürfe. „Wir müssen als Stadt für die Bäche einen Abfluss gewährleisten, der nicht zu Schäden führt“, so Esch. Diese Aussage beziehe sich auf ein Hochwasser, mit dem statistisch betrachtet alle zehn Jahre zu rechnen sei. Alles was darüber hinaus gehe, werde als Naturkatastrophe bezeichnet, die seitens der Stadt nicht beherrscht werden könne. „Gleichwohl werden wir auch darüber hinaus aktiv, weil wir eine moralische Verpflichtung sehen“, so der Tiefbauamtsleiter.

„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“, heißt der erste Grundsatz der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), der für alle Oberflächengewässer einen „guten ökologischen Zustand“ verlangt. Schon 1988 stellte die Stadt in ihrem Bachentwicklungsplan (BEP) fest, dass „in der Vergangenheit die Fließgewässer im urbanen Raum stark nach technischen Gesichtspunkten ausgebaut“ wurden. In den 80er Jahren erkannte man, dass eine naturnahe Gewässerentwicklung nicht nur dem Gewässerbiotop und seinem angrenzenden Lebensraum diente, sondern sich auch förderlich für den Siedlungsraum auswirkt. So spricht man inzwischen bei der Renaturierung der Gewässer von der Herstellung von Strahlungsräumen, die durch ihre ökosystemische Aufwertung eine positive Wirkung auf ihr Umfeld ausstrahlen. Darum mache auch die Renaturierungsmaßnahmen am Lengsdorfer Bach an der Ohligsmühle „total viel Sinn“ (der GA berichtete), weil man hoffe, so Esch, dass sich der renaturierte Zustand nun in einer Ausbreitung der guten ökologischen Struktur zeige.

„Es sind bereits viele Insektenarten, die sich dort wieder ansiedeln“, bestätigt auch Umweltingenieurin Viola Haase. „Wir haben in NRW erkannt, dass wir nicht alles machen können“, zieht Franke ein vorläufiges Fazit. Da es gerade im urbanen Bereich ein Riesenproblem sei, der WRRL insgesamt gerecht werden zu können, setze man nun vermehrt auf die Strahlungsräume.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort