Areal An der Ziegelei Verwaltung bremst Baupläne in Lengsdorf aus

Lengsdorf · Ein Investor will auf dem noch freien Areal der ehemaligen Ziegelei in Lengsdorf 120 Wohnungen errichten lassen. Obwohl bereits im Januar 2017 der Planungsausschuss entsprechende Beschlüsse gefasst hat, ist bis heute nichts geschehen.

Geharnischt hat die Verwaltung auf einen Antrag der Ratskoalition (CDU, Grüne, FDP) im Planungsausschuss reagiert, auf dem noch freien Areal der ehemaligen Ziegelei in Lengsdorf nun „unverzüglich“ Baurecht zu schaffen. Das rund ein Hektar große Grundstück nördlich der Rettungswache soll für Wohnungsbau entwickelt werden. Allerdings definiert der Bebauungsplan aus dem Jahr 1976 das gesamte Gelände als Gewerbegebiet. Das ist ein Knackpunkt.

Einstimmig hatte der Planungsausschuss bereits im Januar 2017 beschlossen, statt gewerblicher Nutzung an dieser Stelle Wohnnutzung vorzuschreiben. Um die Rechtsgrundlage zu schaffen, sollte der Bebauungsplan geändert werden. „Mit dem Beschluss war die Sache doch auf den Weg gebracht. Warum geht es jetzt nicht weiter? Stattdessen provoziert die Verwaltung eine Eskalation“, beschwert sich CDU-Planungssprecher Bert Moll. Das zuständige Stadtplanungsamt weist seinerseits „Mutmaßungen“ über „angeblich verwaltungsseitige Verzögerungen“ zurück.

Zum Hintergrund: Grundstückseigentümer und Vorhabenträger ist der Bornheimer Investor Rudi Nettekoven mit seiner Firma RA Projekt GmbH. Der ehemalige Ziegelei-Standort am Kirchbüchel war bereits ausgekoffert und planiert in der Erwartung, dass sich dort beispielsweise Handwerksbetriebe ansiedeln. Allerdings fanden sich trotz mehrfacher Ausschreibungen keine Interessenten. 2016 hat Nettekoven den letzten verbliebenen Hektar der ehemals 710 Hektar großen Entwicklungsmaßnahme Hardtberg vom einstigen Träger, der Deutschen Stadt- und Entwicklungsgesellschaft erworben. Er hat vor, auf dem Gelände an der Ziegelei bis zu 120 Wohneinheiten zu bauen. Im Laufe der Verhandlungen hat er die Planungen mehrfach geändert und auch mindestens 30-prozentigen Anteil sozial geförderten Wohnungsbau einzuplanen.

Verwaltung hält dagegen

Daher räumen sowohl die Politik wie auch die Verwaltung dem Vorhaben eine hohe Priorität bei der Umsetzung ein. „Wo hängt es?“, will die Ratskoalition wissen. Insbesondere gehe es um die Abgrenzung und klare Trennung zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und der geplanten Wohnbebauung, macht die Verwaltung in ihrer Stellungnahme deutlich. Der Vorhabenträger hatte vorgeschlagen, das geplante Wohngebiet aus dem bestehenden Bebauungsplan herauszulösen, dem hatte die Politik im Beschluss 2017 grundsätzlich zugestimmt.

Jetzt hält die Verwaltung dagegen, dass sicher gestellt sein müsse, dass die künftigen Bewohner keinen schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt sind. „Aber die Verwaltung hat doch bereits 2017 ermittelt, dass vom Gewerbegebiet keine schädlichen Immissionen ausgehen“, kontert Bert Moll. Umgekehrt könne eine Wohnbebauung für die derzeitigen gewerblichen Eigentümer zu Einschränkungen führen, argumentiert das Planungsamt weiter. Sie hätten den Standort im Vertrauen auf den bestehenden Bebauungsplan erworben.

Außerdem sei wichtig, auch die künftigen Entwicklungen – etwa weiterer Zuzug von Unternehmen oder Nutzungsänderungen im Bestand – zu berücksichtigen. Also will die Verwaltung den grundsätzlichen Abwägungsprozess, wie Gewerbe und Wohnbebauung auf dem Gelände unter einen Hut gebracht werden können – oder nicht, noch einmal grundsätzlich starten. „Das führt aber nicht zu einem Aus für das Vorhaben“, so das Resümee der Stellungnahme. Moll ist sauer: „Diese Fragen hätten doch am Anfang stehen müssen, und nicht erst jetzt.“ Mit Mehrheit machten die Mitglieder des Planungsausschusses deutlich, dass sie eine unverzügliche Änderung des Bebauungsplans erwarten.

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