Wohnraummangel in Bonn Wohnungen und Kita auf Brachfläche in Duisdorf geplant

Duisdorf · Der 1974 geplante Spielplatz am Schieffelingsweg wurde nie gebaut. Jetzt plant der Eigentümer auf der zugewachsenen Brachfläche ein Wohngebäude mit 43 Kleinwohnungen und eine mehrgruppige Kindertagesstätte.

 Der Eigentümer des etwa 1700 Quadratmeter großen Grundstücks am Schieffelingsweg stellte einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans.

Der Eigentümer des etwa 1700 Quadratmeter großen Grundstücks am Schieffelingsweg stellte einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans.

Foto: Benjamin Westhoff

Der Verwaltung passt ins Konzept, dass der Eigentümer eines Grundstücks am Schieffelingsweg nicht nur Wohnungen, sondern auch eine Kita bauen will. Dazu muss zwar der Bebauungsplan geändert werden, aber auch das befürwortet die Verwaltung. Die bestehende bauliche Situation auf dem Schieffelingsweg zwischen Ludwig-Richter-Straße und Gellert-Straße würde aufgewertet bei gleichzeitiger Nutzungsintensivierung, so die Argumention.

Eigentümer des etwa 1700 Quadratmeter großen Grundstücks am Schieffelingsweg zwischen den Hausnummern 23 und 27 ist die Duisdorfer VAP Vöhringer Architekten. Im März 2019 hatte das Unternehmen einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans gestellt. Denn der geltende aus dem Jahr 1974 setzt an der Stelle eine öffentliche Grünfläche mit Spielplatz fest. Rundherum sind Wohngebiete. Das Grundstück liegt brach und ist im Laufe der Zeit zugewachsen. Auf dem Nachbargrundstück ist im ehemaligen Gemeindehaus der Matthäikirche seit 2013 der Christliche Verein Junger Menschen (CVJM) untergebracht. Auf der anderen grenzt ein neungeschossiges Wohngebäude an, von dem die Verwaltung sagt, dass es wegen seiner Höhe „als Ausreißer wahrgenommen wird und aus städtebaulicher Sicht nicht als Maßstab für eine zukünftige Bebauung angesehen werden kann.“ Soll heißen, der Bauherr des Brachgrundstücks könnte drei oder vier Geschosse hoch bauen. Sein Plan ist ein Wohngebäude mit rund 43 Kleinwohnungen und einer integrierten mehrgruppigen Kindertagesstätte auf einer Tiefgarage.

Aus Sicht der Verwaltung ergänzt das Bauvorhaben im Rahmen einer Innenentwicklung das bestehende Siedlungsgefüge. Der neue Bebauungsplan soll nach ihrem Votum vorhabenbezogen und im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Das heißt, auf Umweltprüfung und Kompensationsermittlung kann verzichtet werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist vorgeschrieben.

Stadt will Hol- und Bringverkehr für Kita prüfen

Wenn konkrete Pläne vorliegen, will die Verwaltung prüfen, wie der Hol- und Bringverkehr der Kita sicher gestaltet werden kann. Unter Umständen müsse die Nutzungsintensität zugunsten einer sicheren fußläufigen Erschließung reduziert werden. Auch die Auswirkungen der geplanten Tiefgarage auf die umliegenden Wohnungen sollen mit einer Schallprognose untersucht werden.

Die Stadt macht aus ihrem Interesse an dem Bauvorhaben am Schieffelingsweg keinen Hehl. „Aus wohnbaulicher Sicht werden die Schaffung von Wohnraum und die Errichtung einer Kindertagesstätte begrüßt.“ Die Kita habe eine wichtige Bedeutung für das Quartier und die soziale Infrastruktur, zumal Betreuungsplätze für Vorschulkinder dringend gebraucht werden. Im Hardtberger Nordwesten fehlen aktuell etwa 300 Betreuungsplätze für Kinder bis zur Einschulung. Im statistischen Bezirk Duisdorf-Neu müssen noch etwa 180 Betreuungsplätze geschaffen werden für ein bedarfsgerechtes Angebot. Daher plädiere die Verwaltung für eine Kita am Schieffelingsweg. Die Politik ist nach der Sommerpause am Zug, das Projekt zu beraten und über einen Zielbeschluss für Wohngebäude und Kita abzustimmen. Als erstes ist der Umweltausschuss am Donnerstag, 26. August, gefragt.

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