Kanal-Tüv Haus & Grund kritisiert Prüfpflicht

BONN · Die vom Gesetzgeber verlangte Dichtheitsprüfung von Kanälen in Häusern, die in Wasserschutzgebieten liegen, stößt bei der Eigentümergemeinschaft Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg auf Kritik.

Die Methoden und Maßnahmen seien eigentümerfeindlich, sagte Geschäftsführer Markus Gel-derblom. Diese Verordnung stelle Hauseigentümer, deren Immobilie in Wasserschutzgebieten stehen, unter Generalverdacht, indem ihnen unterstellt werde, alle Abwasserleitungen seien undicht, solange nicht der Nachweis der Dichtheit erbracht worden sei.

Die Beweislast für das einwandfreie Funktionieren privater Abwasserleitungen werde damit umgedreht. Die nicht unerheblichen Kosten der Prüfung müssten die Eigentümer tragen, auch wenn die Abwasseranlage einwandfrei funktioniere.

Haus & Grund fordert, dass die Stadt Bonn und die Städte und Gemeinden aus dem Rhein-Sieg-Kreis der in der neuen Verordnung ausdrücklich eröffneten Möglichkeit nicht folgen, per lokaler Satzung und "damit durch die Hintertür" doch noch die bereits vor einigen Jahren abgelehnte allgemeine Pflicht für die Dichtheitsprüfung aller Kanäle von Häusern auch außerhalb von Wasserschutzgebieten wieder einzuführen.

"Selbstverständlich müssen undichte Abwasserleitungen überall und nicht nur in Wasserschutzgebieten sofort saniert werden", argumentiert Gelderblom, "eine Prüfpflicht sollte aber erst bei einem konkreten Verdacht bestehen. Der völlig unangemessene Generalverdacht muss weg."