Fristlose Kündigung Hausmeister droht der Stadt Bonn
BONN · Wer seinen Arbeitgeber massiv bedroht, der muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das weiß auch der Anwalt eines städtischen Mitarbeiters, der genau dieses in einem Personalgespräch getan hatte und deshalb entlassen worden war.
Gegen seine Kündigung hat der Mann im Arbeitsgericht Bonn Klage eingereicht. Am Mittwoch trafen sich die Parteien erneut vor der sechsten Kammer. Der Mann, ein ehemaliger Hausmeister einer Sporthalle, bestreitet nicht, dass er in dem Gespräch überreagiert habe. "Er war ziemlich aufgeregt. Schließlich ging es um seine berufliche Zukunft bei der Stadt", bemüht sich der Anwalt des Klägers um eine plausible Erklärung für das Verhalten des Hausmeisters.
So sei sein Mandant für ihn damals ziemlich überraschend zu dem Gesprächstermin vorgeladen worden. Er habe nicht gewusst, was ihn da erwarte. Zuvor hatte er einen heftigen Streit mit einer Übungsleiterin in der Turnhalle gehabt. Auch ihr hatte er gedroht, daraufhin hatte sich die Frau bei der Stadt Bonn beschwert.
"Sie hatte mich schon lange schikaniert", berichtet der 62-jährige Kläger, der aus dem Irak stammt, am Rande der Verhandlung. Als Ausländer habe er sich von ihr ständig diskriminiert gefühlt. Als sie ihn an jenem Tag schon wieder beleidigte, sei ihm der Kragen geplatzt. Während der Verhandlung wird deutlich: Die Beklagtenseite will partout nicht, dass der Mann weiter bei der Stadt Bonn beschäftigt wird. Dafür seien die Drohungen zu massiv gewesen.
Als die Kammervorsitzende durchblicken lässt, dass auch sie die Kündigung in dem Fall durchaus für angemessen halte, lenkt die Klägerseite ein. Die Parteien einigen sich auf eine ordentliche Kündigungsfrist, bis zu deren Ende der Kläger freigestellt bleibt. Mit Tränen in den Augen verlässt der 62-Jährige, der immerhin elf Jahre für die Stadt gearbeitet hat, den Saal.