Kampagne der Verbraucherzentrale Illegale Downloads aus dem Internet und die mögliche Folgen

BONN · Die Versuchung ist groß: Nur ein Klick, und wenige Minuten später steht das gewünschte Lied kostenlos auf dem Computer zum Abspielen bereit. Tage später folgt für unbedachte Internetnutzer nicht selten das böse Erwachen.

 Vorsicht im Internet: Ein falscher Klick kann zu Abmahnungen führen. Eltern stehen dabei auch in der Verantwortung, beim Surfen auf ihre Kinder zu achten.

Vorsicht im Internet: Ein falscher Klick kann zu Abmahnungen führen. Eltern stehen dabei auch in der Verantwortung, beim Surfen auf ihre Kinder zu achten.

Foto: dpa

Im Briefkasten finden sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen. Zum Weltverbrauchertag machte die Verbraucherzentrale NRW auf die Gefahren illegaler Downloads mit ihrer Kampagne "Unbedacht Klick gemacht - Geschäft mit illegalen Downloads" aufmerksam.

"Diverse Anwaltskanzleien mahnen seit langem im Auftrag der Musik- und Filmindustrie im großen Stil ab. Für sie und die Urheber ist das ein lukratives Geschäft", sagt Susanne Bauer-Jautz, Leiterin der Verbraucherzentrale-Beratungsstelle Bonn. Problematisch seien immer Downloads über Tauschbörsen, sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke. In ihnen lädt ein Nutzer nicht nur Daten herunter, gleichzeitig verteilt er sie auch und sorgt so für die illegale Verbreitung urhebergeschützter Werke. "Die Verteilung macht eine Klage für Anwälte und Konzerne erst mal gewinnbringend", so Bauer-Jautz.

In ihren Schreiben fordern die Kanzleien meist eine Unterlassungserklärung, die Begleichung von Anwaltskosten in einer sehr kurzen Frist und stellen Schadenersatzansprüche. Gut 50 Bürger hätten 2011 verunsichert bei ihrem Team um Hilfe gesucht, sagt die Beratungsleiterin. Seit Januar kümmert sich Anwältin Manuela Beck nun auf Honorarbasis um die Betroffenen. "Eine Beratung kostet pauschal 80 Euro - etwas mehr als in anderen Bereichen - aber beim Thema Abmahnung muss zwangsläufig immer direkt ein Schreiben verfasst werden."

Eine Abmahnung darf nicht ignoriert werden

Denn unabhängig davon, ob eine Abmahnung für rechtens gehalten wird oder nicht, in jedem Fall darf sie nicht ignoriert werden. Die Unterlassungserklärung müsse nicht sofort unterschrieben werden, sagt Beck, doch eine Fristverlängerung sollte man schriftlich einfordern. "Ansonsten geht es schnell weiter zum Gericht, und das kann dann richtig teuer werden", so Beck. Dreiviertel ihrer Klienten würden zu Recht beschuldigt. "In diesem Fall gilt es zu prüfen, ob die Abmahnung formgerecht ist und die Forderungen nicht zu hoch sind."

Liege die Schuld bei Dritten, vielleicht Kindern, Gästen oder Mitbewohnern, müsse die Haftung weiter geklärt werden. Der Inhaber des Internetanschlusses müsse nachweisen, dass er es nicht war.

Zum Missbrauch eines kabellosen Internetanschlusses (WLAN) durch Hacker hat der Bundesgerichtshof im Mai 2010 ein Urteil gesprochen. Eine Privatperson muss ihr WLAN-Netzwerk ausreichend sichern, um nicht haftbar gemacht zu werden. Bauer-Lautz rät, den gesunden Menschenverstand im Internet zu nutzen: "Generell gilt, was nichts kostet, ist oft illegal. Werden Filme gratis angeboten, die noch im Kino laufen, sollten alle Alarmglocken angehen."

Internet: www.vz-nrw.de.

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