Graffiti in Bonn Illegales Sprühen ist eine Straftat

BONN · Wer erwischt wird, haftet bis zu 30 Jahre dafür. Auf dem Stadtgebiet hat die Bonner Polizei im Jahr 2011 1121 Delikte gezählt. Für 2012 vermuten die Beamten einen Rückgang der Zahlen.

"Illegales Graffiti ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die entsprechend geahndet wird. Die Polizei verfolgt konsequent alle angezeigten Graffiti-Schmierereien", sagt Daniela Lindemann, Sprecherin der Polizei Bonn. Auf die Täter kämen neben den strafrechtlichen auch zivilrechtliche Konsequenzen zu.

Die Regressforderungen, für die ein ertappter Sprayer 30 Jahre lang zur Kasse gebeten werden kann, können unter Umständen mehrere tausend Euro betragen. Je nach Alter greift das Jugendstrafrecht; Sozialstunden, Geldstrafen oder Jugendarreste können die Folge sein. Besonders beliebt sind unter den Sprayern Flächen, die besonders gut zu sehen sind. Also Fassaden im innerstädtischen Bereich, sowie Flächen an vielbefahrenen Straßen und gut frequentierte Fußgängerunterführungen.

Um sich vor so genanntem "Farbvandalismus" zu schützen, rät die Polizei zur Installation von Licht in Kombination mit einem Bewegungsmelder. Begrünte Fassaden würden Sprayer ebenfalls abhalten sowie grobe, unebene Oberflächen und farbenfrohe Wände. Zudem bieten Maler-, Fassaden-, Gebäudereinigungs- und andere Fachfirmen verschiedene Verfahren zum Schutz vor beziehungsweise für die Beseitigung von Farbschmierereien an.

Um in Bonn illegales Sprayen weitestgehend zu unterbinden, engagiert sich die Polizei in der Ordnungspartnerschaft "Gemeinsam gegen Graffiti". Darin haben sich die Stadt Bonn, die Polizei Bonn, die DB Station & Service AG, die Bundespolizeiinspektion Köln und Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg e.V. zusammengeschlossen.

Weitere Informationen unter www.polizei-beratung.de

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