Im Mittelpunkt des Foltermordprozesses steht das Verhalten von Pascal I.

Erstmals sagte die Mutter aus

  Versteckt sich:  Der Angelklagte Pascal I. bei Prozessbeginn am vergangenen Freitag hinter der Zeitung und zwei Polizisten.

Versteckt sich: Der Angelklagte Pascal I. bei Prozessbeginn am vergangenen Freitag hinter der Zeitung und zwei Polizisten.

Foto: Volker Lannert

Bonn. Im Vordergrund des zweiten Verhandlungstages im neu aufgerollten Prozess vor dem Landgericht um den sogenannten Foltermord in der Siegburger Justizvollzugsanstalt stand das Verhalten des inzwischen 21 Jahre alten Pascal I. nach der Tat.

Der Angeklagte muss sich erneut vor Gericht verantworten, da der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil der Jugendschwurgerichtskammer teilweise aufgehoben hatte.

Gemeinsam mit zwei bereits rechtskräftig verurteilten Mithäftlingen hatte Pascal I. einen Zellengenossen im November 2006 stundenlang gequält, missbraucht und letztlich an der Tür zum Toilettenraum erhängt.

Laut BGH ist die Verurteilung des 21-Jährigen wegen Mordes, besonders schwerer Vergewaltigung und mehrfacher Körperverletzung rechtskräftig. Allerdings müssen die Einzelstrafe für den Mord sowie die mögliche Verhängung einer Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt überprüft werden.

Derzeit ist der Beschuldigte im Kölner Gefängnis inhaftiert. Zwei Justizvollzugsbeamte schilderten den 21-Jährigen - der sich im Gegensatz zum ersten Prozess ruhig und introvertiert gibt - als einen "zurückhaltenden" und "sich angepasst verhaltenden" jungen Mann. Bisher seien keine Disziplinarmaßnahmen erforderlich gewesen.

Momentan versucht der Angeklagte, in der Haft den Hauptschulabschluss nachzuholen. Eine Lehrerin schilderte im Zeugenstand, dass Pascal I. sehr bemüht sei, "ein guter Schüler zu sein". Er werde in einer Gruppe aus Jugendlichen und Heranwachsenden unterrichtet, da er nach Meinung der Pädagogin "bei den Erwachsenen untergehen würde".

Erstmals ausgesagt hat am Montag die 40 Jahre alte Mutter des Beschuldigten. Sie gab an, ihren Sohn regelmäßig in der Haft zu besuchen - über das Geschehen in der Zelle habe sie bisher aber noch nicht mit Pascal gesprochen.

Die Zeugin schilderte zwar, dass ihr Sohn bereits früh durch Schulverweise, Diebstähle und Zündeleien auffiel. Zu der Beziehung zwischen dem 21-Jährigen und seinem leiblichen Vater, von dem sie heute getrennt lebt, sagte die 40-Jährige lediglich: Bei Handgreiflichkeiten zwischen den Erwachsenen habe der Sohn ihren "Beschützer" gespielt.

Laut dem Kammervorsitzenden sollen am Dienstag insgesamt drei psychiatrische Gutachter gehört werden. Dabei wird es vor allem um die Frage gehen, ob Pascal I. für den Mord nach Erwachsenem- oder Jugendstrafrecht verurteilt werden soll.

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