Bundestagswahl in Bonn Im Wahllokal herrscht Maskenpflicht

BONN · Drei Wochen sind es noch bis zur Bundestagswahl. Die Stadt Bonn hat aus diesem Anlass noch einmal auf die wichtigsten Regularien hingewiesen. Impfpässe und Corona-Tests sind nicht erforderlich, ungetesteten und ungeimpften Personen wird jedoch Briefwahl empfohlen. Rund 60.000 Bürger haben bereits Briefwahl beantragt.

 Am 26.September ist Bundestagswahl. Wie schon bei der Kommunalwahl im vergangenen Jahr dürfte der Anteil der Briefwähler hoch sein.

Am 26.September ist Bundestagswahl. Wie schon bei der Kommunalwahl im vergangenen Jahr dürfte der Anteil der Briefwähler hoch sein.

Foto: MLH/Horst Müller

Wie bereits bei der Kommunalwahl vor einem Jahr wird auch die anstehende Bundestagswahl von den besonderen Umständen der Corona-Pandemie überschattet werden. So gilt entsprechend der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in allen Wahllokalen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung. Ausnahmen sind mit ärztlichem Attest möglich.

„Ein 3G-Nachweis ist grundsätzlich nicht notwendig“, teilte die Verwaltung jetzt mit. Somit bedarf es für die Teilnahme an der Wahl weder der Vorlage eines Impfpasses, noch eines negativen Coronatests, wie dies im Internet teilweise fälschlicherweise kolportiert wird. Allerdings wäre es „im Sinne einer gemeinsamen Fürsorge für alle Beteiligten zu begrüßen, wenn die ungetesteten Ungeimpften von ihrem Wahlrecht per Briefwahl Gebrauch machen würden“, sagt Andrea Schulte vom Presseamt auf Nachfrage.

Wer in Quarantäne ist, kann Briefwahl machen

Eine Sondersituation ergibt sich für positiv getestete Personen, denn sie stehen unter Quarantäne. „Für sie besteht die Möglichkeit der Briefwahl“, so Schulte. Grundsätzlich können Wahlscheine bis zum zweiten Tag vor der Wahl (also bis Freitag, 24.September), 18 Uhr, beantragt werden, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung am Wahltag bis 15 Uhr. Schulte: „Hierfür kann die erkrankte oder unter Quarantäne stehende Person eine andere Person beauftragen, das entsprechende Formular befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Diese kann die Briefwahlunterlagen unter Vorlage ihres Personalausweises, der Beauftragung sowie eines Attests der erkrankten wahlberechtigten Person abholen.“

Hygieneregeln in den Wahllokalen

Wie bereits bei der Kommunalwahl im vergangenen Jahr gelten darüber hinaus in den Wahlräumen die üblichen Abstands- und Hygieneregeln, damit alle Wahlberechtigten sicher ihre Stimme abgeben können, so das Presseamt. Piktogramme, Hinweisschilder und Wegmarkierungen machen vor Ort auf die geltenden Regeln aufmerksam. Es gilt ein Mindestabstand von 1,50 Metern. Handdesinfektionsmittel ist in allen Wahlräumen vorhanden, die Wahlkabinen und Urnen werden regelmäßig desinfiziert und die Räume gelüftet. Wie bereits im vergangenen Jahr bitten die Behörden alle Wähler darum, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.

Wahlbenachrichtigungen sind raus

Unterdessen geht die Stadtverwaltung davon aus, dass die meisten wahlberechtigten Bonnerinnen und Bonner inzwischen ihre Wahlbenachrichtigung für den 26. September erhalten haben. Wer bis zum 5. September noch keine Benachrichtigung im Briefkasten hatte, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, kann von Montag, 6. September, bis Freitag, 10. September, das Wählerverzeichnis in den Wahlbüros einsehen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.

Bereits 60.000 Briefwahlanträge

 Von den rund 230.000 wahlberechtigten Bonnerinnen und Bonnern haben bereits rund 60.000 ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl beantragt. Davon machten etwa 39.000 Wahlberechtigte von der Möglichkeit des Online-Antrags Gebrauch. „Von den ausgestellten Wahlunterlagen sind bereits circa 4000 wieder beim Wahlamt eingegangen“, meldet die Stadtverwaltung.

Bei der letzten Bundestagswahl 2017 hatten 63.251 Bonner (35,1 Prozent) ihre Stimme per Briefwahl abgegeben, bei der Kommunalwahl im vergangenen Jahr waren es 65.700 (46,2 Prozent). Bei der Stichwahl zum Amt des Oberbürgermeisters hatte es kurz vor der Wahl Probleme gegeben, weil Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig bei den Wählern angekommen waren.

Briefwahlunterlagen können bequem online beantragt werden. „Auf allen Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code, über den die Briefwahl beantragt werden kann“, sagt Schulte, nachdem vereinzelt Bürger über mangelnde Möglichkeiten zur elektronischen Beantragung geklagt hatten. Der QR-Code überträgt die erforderlichen Daten automatisch in den Online-Antrag. Lediglich eine abweichende Versandanschrift muss noch eingegeben werden. Alternativ kann die Online-Anwendung unter www.bonn.de/bundestagswahl angesteuert werden.

Auch der klassische Briefwahlantrag per Post ist möglich: Dafür muss der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung an das Wahlamt geschickt werden. Wer möchte, kann sich die Briefwahlunterlagen zudem im Wahlbüro aushändigen lassen und dort direkt den Stimmzettel ausfüllen und den Wahlbrief in die Urne werfen. Weiterhin besteht zudem die Möglichkeit, Briefwahl formlos per E-Mail an wahlen@bonn.de zu beantragen – möglichst mit vollständigem Namen und Anschrift.

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