Kanaldichtheitsprüfung In Bonn sind 7000 Hausbesitzer betroffen

BONN · Rund 7000 Hausbesitzer in Bonn müssen nach der neuen Verordnung der Landesregierung, dem sogenannten Kanal-Tüv, ihre Kanäle auf deren Dichtheit hin überprüfen lassen. Betroffen sind die Hauseigentümer per Gesetz aber nur noch in Wasserschutzgebieten.

Ursprünglich sollten alle Hausbesitzer zur Prüfung per Landesgesetz verdonnert werden. Das ist nach erheblichen Protesten vor allem der Haus- und Grundeigentümergemeinschaften vom Tisch. Wobei die Kommunen laut Hendrik Walther vom städtischen Tiefbauamt trotzdem festlegen können, ob sie nicht doch alle Eigentümer zur Dichtheitsprüfung auffordern sollen.

Sascha Stommel (32) ist zertifizierter Kanalprüfer und Kanalsanierungsberater. Der Straßenbaumeister und Unternehmer hat seinen Betrieb im Oberbergischen und ist viel im Köln-Bonner Raum im Einsatz.

Er versteht die Hauseigentümer, die sauer sind, dass sie ihn oder seine Kollegen gezwungenermaßen engagieren müssen. Vor allem, wenn ihre Immobilien im Wasserschutzgebiet stehen. "Es geht um Umweltschutz, und dazu gehört auch, die Kanäle, die teilweise schon sehr alt sind, auf ihre Dichtheit zu überprüfen."

Ein zunehmendes Problem seien Medikamente, die über die menschlichen Ausscheidungen in das Grundwasser gerieten und für schlechte Wasserwerte sorgten. Andererseits seien die Anforderungen für die Hauseigentümer viel zu hoch.

"Manche mussten sogar ihre Häuser verkaufen, weil sie die Kanalsanierung nicht finanzieren konnten", sagt Stommel. Deshalb sei es richtig gewesen, die Schadensklassifizierungen anzuheben.

Heißt unter anderem: Ein Hausanschluss, dessen Statik in Ordnung ist, aber die Gummidichtungen nicht mehr hundertprozentig der Norm entsprechen, muss nicht unbedingt erneuert werden. "Eigentümer sollten sich auf jeden Fall bei einem zertifizierten Kanalsanierungsberater informieren", rät Stommel.

Denn: "Eine Pauschallösung gibt es nicht. Das ist von Hauseigentümer zu Hauseigentümer unterschiedlich." Ebenso so unterschiedlich seien die Kosten für eine Kanalsanierung, die von 3000 bis zu 20 000 Euro und mehr reichen können.

In Bonn haben das laut Walther bereits zahlreiche Hausbesitzer investiert. Wie viele von den jetzt betroffenen rund 7000 Eigentümern noch ihre Kanäle prüfen lassen müssen, vermochte er allerdings nicht zu sagen.

Bisher habe die Stadt von Kontrollen abgesehen, bis die neue Verordnung gelte Danach müssen alle Häuser in Wasserschutzgebieten, die vor 1965 erbaut wurden, bis 2015 geprüft sein, Häuser die nach 1965 errichtet wurden, bis 2020.

Betroffen sind Wohnhäuser rechtsrheinisch in den Ortsteilen Geislar, Schwarzrheindorf sowie in Teilen von Vilich-Müldorf. Linksrheinisch betrifft es Teile von Dransdorf, Tannenbusch und Buschdorf.

Theoretisch, so Walther, könnte der Stadtrat sogar beschließen, dass alle Wohngebäude in Bonn einen Kanal-Tüv durchführen müssen. "Eine solche Beschlussvorlage werden wir als Verwaltung dem Rat wohl eher nicht machen", sagte Walther.

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