Junge Mutter im WM-Trubel überfallen

Landgericht verurteilt 25-Jährigen wegen sexueller Nötigung

Bonn. Es geschah am 24. Juni mitten auf dem Kaiserplatz - und mitten im Trubel der Fußballweltmeisterschaft: Abends gegen 22 Uhr überfiel der 25-jährige Angeklagte eine junge Frau, die mit einem Kleinkind im Kinderwagen an einer Telefonzelle stand, und nötigte sie sexuell.

Das Tragische: Die 20-Jährige war im Alter von 14 Jahren bereits Opfer einer Vergewaltigung geworden und dadurch schon schwer traumatisiert. Und dieser neuerliche Übergriff reaktivierte dieses Trauma. Nun sitzt der 25-Jährige vor der 3. Großen Strafkammer, legt ein umfassendes Geständnis ab - und erspart seinem Opfer damit zumindest den quälenden Auftritt vor Gericht und ein Wiedersehen mit dem Täter.

Er habe sich, so gibt der 25-Jährige zu, von der jungen Frau angezogen gefühlt, als er sie auf der Straße gesehen habe. Er ging auf sie zu, sprach sie an, fasste sie an, und obwohl sie ihn eindringlich abwies, folgte er ihr. Als sie schließlich zur Telefonzelle ging, um ihren Freund anzurufen und um Hilfe zu bitten, umfasste er sie, hob ihr von hinten den Rock hoch, berührte sie und presste sich an sie.

Sie war zunächst vor Schreck wie erstarrt, bevor es ihr gelang, ihn wegzustoßen. Er wurde wenig später gefasst. Wie sich nun im Prozess herausstellt, leidet der 25-Jährige an einer emotionalen Persönlichkeitsstörung mit der Folge, dass er seine Impulse nicht steuern kann wie normale Menschen. Und er hatte zur Tatzeit 1,8 Promille.

Und noch etwas kommt heraus: Seine Familie, in der er stets das schwarze Schaf und ungeliebte Kind war, ließ ihn nun auch in der Haft im Stich. Obwohl er überhaupt erst durch das Verhalten seiner Brüder in U-Haft geraten war: Die hatten dem Opfer gedroht für den Fall, dass sie den 25-Jährigen belaste. Aber die 750 Euro Kaution für dessen Entlassung aus der U-Haft wollte niemand aus der Familie bezahlen.

Nun im Prozess bedauert der 25-Jährige, was er der jungen Frau angetan hat und bittet ihre Anwältin, dem Opfer seine Entschuldigung zu übermitteln. Für die Strafkammer steht am Ende fest: Es ist nicht auszuschließen, dass der 25-Jährige bei der Tat infolge seiner Persönlichkeitsstörung in Kombination mit seiner Alkoholisierung nur vermindert schuldfähig war.

Er wird wegen sexueller Nötigung zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ein Bewährungshelfer soll ihn in Zukunft unterstützen. Die DNA des 25-Jährigen wird, wie üblich in solchen Fällen, in der entsprechenden Datei registriert.

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