Junger Serieneinbrecher muss ins Gefängnis

BONN · Er ist gerade erst 17 Jahre alt geworden, ist ein Serieneinbrecher und wird die nächsten drei Jahre im Gefängnis verbringen. Zu dieser Jugendstrafe wurde der junge Intensivtäter vom Bonner Landgericht verurteilt.

Er war laut Urteil Teil einer Bande, die ab Mitte 2009 vor allem in und um Kessenich ihr Unwesen getrieben hatte. Die rund 50 Einbruchsdiebstähle, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Gericht verhandelt wurden, waren aber nur die Spitze des Eisbergs: Der 17-Jährige hatte selbst davon gesprochen, an mehr als 150 Einbrüchen beteiligt gewesen zu sein.

Neben ihm hatten zuletzt drei weitere Mitglieder der Jugendgang auf der Anklagebank gesessen. Ein ebenfalls 17-Jähriger und ein 18-Jähriger erhielten jeweils zweijährige Jugendstrafen. Die Entscheidung darüber, ob diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, fällt in einem halben Jahr. Bis dahin müssen die beiden Verurteilten die Zeit der sogenannten Vorbewährung überstehen: Sie müssen straffrei bleiben und mehrere strenge Auflagen erfüllen.

So wurde eine engmaschige Betreuung durch einen Sozialarbeiter angeordnet. Sie müssen die Schule regelmäßig besuchen und dies genauso nachweisen wie ein drogenfreies Leben. Außerdem wurden ihnen ein Trainingskurs soziales Leben sowie jeweils 15 pro Monat abzuleistende Sozialstunden auferlegt. Der jüngste im kriminellen Quartett - ein 15-Jähriger - hatte eine 18-monatige Bewährungsstrafe erhalten.

Laut Urteil hatte es die Bande zunächst auf Schulen und Gewerbeobjekte abgesehen. Doch schnell "war im Prinzip nichts mehr vor ihnen sicher", sagte der Kammervorsitzende. Die Jugendlichen stiegen dann vermehrt in Wohnhäuser ein - beispielsweise bei Schulkameraden, von denen sie wussten, dass diese gerade in der Schule sind.

Aber auch im Jugendzentrum, wo sie gerade Sozialstunden ableisteten, ließen sie Gegenstände mitgehen. In einem Fall schlugen sie gezielt beim Arbeitgeber eines Vaters zu, wo sie neue Laptops stahlen. Zudem war es in mehreren Fällen zur so genannten "Abzocke" von Jugendlichen gekommen - dabei wurde auch vor den eigenen Freunden, die man vom gemeinsamen Drogenkonsum oder dem Fußballspielen kannte, kein Halt gemacht.

Im Prozess hatten sich zunächst sechs Beschuldigte verantworten müssen. Es stellte sich jedoch heraus, dass er zwei Haupttäter zu Unrecht belastet hatte. Ein 18-Jähriger wurde daraufhin freigesprochen, ein 17-Jähriger wegen der Beteiligung an anderen Einbrüchen zu einer 15-monatigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.

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