"Klarer und grober Behandlungsfehler"

Brustkrebspatientin verklagt Bonner Klinik auf 120 000 Euro Schmerzensgeld

Bonn. Das Thema Brustkrebs sollte eine Operation bei der heute 69 Jahre alten Waltraud H. (Name geändert) im Juli 2002 endgültig beenden. Zwar ist der Krebs anschließend nicht mehr ausgebrochen - allerdings wurden mehrere weitere Operationen nötig.

Vor dem Landgericht hat die Patientin jetzt eine Bonner Klinik auf 120 000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Zudem sollen alle eventuell in Zukunft anfallenden Kosten übernommen werden.

Waltraud H. wirft dem damaligen - inzwischen im Ruhestand weilenden - Chefarzt vor, sie falsch behandelt und sich nicht an Absprachen gehalten zu haben. Wie der beauftragte Sachverständige am Montag in der Zivilverhandlung mitteilte, habe es wohl tatsächlich einen Behandlungsfehler gegeben: Bei zwei Operationen innerhalb einer Woche wurde die rechte Brust komplett amputiert.

Anschließend wurden von dem Professor zwei so genannte Expander unter der Haut eingesetzt - sowohl rechts als auch links, wo bereits 1974 die Brust nach einem Krebsbefall weggenommen worden war. Diese Expander sollten nach und nach immer mehr mit Kochsalzlösung aufgefüllt und später durch Silikoneinlagen ersetzt werden.

Laut der Klägerin wurden die ihr angeblich als endgültige Lösung präsentierten Expander jedoch nicht weiter aufgefüllt. Die Folge, so der Gutachter: Es entstanden Falten, es kam zur Reibung mit den Einlagen und schließlich zu Löchern - die Lösung lief aus. Weitere Operationen folgten, und erst im vergangenen Jahr konnte das Einsetzen der Silikoneinlagen abgeschlossen werden.

Weitere Behandlungsfehler - so behauptet die 69-Jährige unter anderem, sie habe mit dem Chefarzt vor der Operation abgesprochen, dass die rechte Brust sofort beim ersten Eingriff vollständig entfernt werden soll - bestätigte der Sachverständige allerdings nicht. Aufgrund des "klaren und groben Behandlungsfehlers" bei den Expandern, so der Kammervorsitzende, wurde von den Richtern ein Schmerzensgeld in einer Höhe um 20 000 Euro vorgeschlagen.

Die geforderten 120 000 Euro seien im deutschen Recht "illusorisch". Einen solchen Vergleich lehnte die Klägerin kategorisch ab. Da er angeblich selber schwer erkrankt ist, war der Professor am Montag nicht persönlich vor Gericht erschienen. Der Prozess wird fortgesetzt.

AZ: LG Bonn 9 O 396/08

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