Amtsgericht Bonn Krankenpfleger belästigt 17-jährige Schülerpraktikantin in Wesselinger Krankenhaus

Bonn · Das Amtsgericht Bonn hat einen früheren Krankenpfleger (29) wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt.

 Wegen sexueller Nötigung hat sich ein früherer Krankenpfleger (29) vor dem Amtsgericht Bonn verantworten müssen.

Wegen sexueller Nötigung hat sich ein früherer Krankenpfleger (29) vor dem Amtsgericht Bonn verantworten müssen.

Foto: Benjamin Westhoff

Ein Krankenpfleger (29) soll sich im Juli 2017 an einer Patientin der Bonner Universitätsklinik vergangen haben, die noch nicht ganz aus der Narkose aufgewacht war. Ein gegen ihn laufendes Verfahren wegen besonders schwerer Nötigung einer widerstandsunfähigen Person wurde nun am Donnerstag von einem Bonner Amtsrichter gegen eine Geldzahlung an das Opfer eingestellt.

Schuldig gesprochen wurde der Mann aber wegen eines weiteren Vergehens: Er gab zu, ziemlich genau ein Jahr nach der ersten ihm vorgeworfenen Tat eine 17-jährige Schülerpraktikantin an seiner neuen Arbeitsstelle sexuell belästigt zu haben. Deswegen verurteilte ihn der Amtsrichter zu einer Geldstrafe von 1350 Euro.

Der Eingriff war medizinische Routine: Am 28. Juli 2017 hatte sich eine Patientin auf dem Venusberg einer Magenspiegelung unterzogen. Wie meist in solchen Fällen üblich, fand die Untersuchung unter Vollnarkose statt. Die Nachwirkungen der Betäubung soll der Krankenpfleger ausgenutzt haben, um der damals 40-jährigen Frau, die zwar bereits bei Bewusstsein, aber noch nicht bewegungsfähig gewesen sein soll, das OP-Hemd hochzuziehen und sie an Brust und Bauch zu berühren.

Der Krankenpfleger bestreitet den Vorwurf, verlor aber seinen Job auf dem Venusberg. Stattdessen arbeitete er nun am Dreifaltigkeitskrankenhaus in Wesseling, wo er am 25. Juli 2018 eine damals 17-jährige Schülerpraktikantin an deren erstem Einsatztag belästigte. Gleich mehrfach im Aufzug und in einem Schulungsraum berührte er die junge Frau oberhalb der Kleidung, aber in klar erkennbarer sexueller Absicht. Sexuelle Belästigung gilt in Deutschland erst seit 2016 als Straftat.

Den Tatbestand erfüllt, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise dergestalt berührt, dass die Handlung für das Opfer eine Belästigung darstellt. Er sei nicht stolz auf sein Fehlverhalten, räumte der Angeklagte über seinen Anwalt ein. Seinem Mandanten tue die Tat leid, ließ dieser das Gericht wissen. Mit seinem Geständnis ersparte er der Frau, die sich vor dem Gerichtssaal als Zeugin bereithielt, selber aussagen zu müssen.

Krankenpfleger hat Beruf aufgegeben und macht eine Lehre

Die Patientin vom Venusberg hingegen konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht erscheinen. Deshalb war das Verfahren mehrfach verschoben und schließlich von dem nun verurteilten Fall abgetrennt worden. Da unklar ist, ob und wann die Frau eine Aussage machen kann, wurden die beiden Fälle nun wieder verbunden und der erste gegen Zahlung von 600 Euro eingestellt. Die gesamte Summe von knapp 2000 Euro kann der Mann nun in kleinen Raten zahlen: Denn derzeit absolviert er eine handwerkliche Lehre. Seinen Beruf im medizinischen Bereich hat er dagegen aufgegeben.

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