Kündigung: 50-Jähriger nimmt drei Schrauben für 28 Cent mit

Immer wieder sorgen fristlose Kündigungen wegen Bagatellen für Schlagzeilen. In einem Fall, der in wenigen Tagen vor der ersten Kammer des Bonner Arbeitsgerichts ein zweites Mal verhandelt wird, geht es um drei Schrauben im Wert von 28 Cent.

Bonn. Immer wieder sorgen fristlose Kündigungen wegen Bagatellen für Schlagzeilen. In einem Fall, der in wenigen Tagen vor der ersten Kammer des Bonner Arbeitsgerichts ein zweites Mal verhandelt wird, geht es um drei Schrauben im Wert von 28 Cent.

Ein Mechaniker hatte sie für den privaten Gebrauch an sich genommen. Dabei hatte ein Kollege den freigestellten Betriebsratsvorsitzenden beobachtet und bei den Vorgesetzten verpfiffen. Die setzten den 50-Jährigen umgehend vor die Tür. Allerdings verweigerte der Betriebsrat die in diesem Fall erforderliche Zustimmung für die fristlose Kündigung.

Dem Unternehmen blieb somit nur der Gang zum Arbeitsgericht, um dort die verweigerte Zustimmung durch ein Urteil ersetzen zu lassen. Die Güteverhandlung verlief indes ergebnislos.

Dort hatte der Mitarbeiter sein Fehlverhalten eingeräumt. Den Vorschlag des Gerichts zur Güte, den Diebstahl der drei Schrauben mit einer Abmahnung zu ahnden, lehnte das Unternehmen allerdings ab. Das Vertrauenverhältnis sei seit dem Vorfall so zerrüttet, dass man den Mann nicht mehr weiterbeschäftigen könne, hieß es.

Dafür hat DGB-Justiziar Alexander Gerhards, der den Betriebsratsvorsitzenden im Arbeitsgericht vertritt, kein Verständnis. "Immerhin ist mein Mandant seit 30 Jahren in dem Betrieb tätig", sagte er dem GA. Obendrein wäre der Mann sogar damit einverstanden gewesen, sein Fehlverhalten vor versammelter Kollegenmannschaft zuzugeben.

Jetzt setzte sein Mandant alle seine Hoffnung auf den für Donnerstag 21. Oktober, anberaumten Kammertermin, wo die Verhandlung im Arbeitsgericht fortgeführt werden soll.

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