Markenzeichen von Bonn Kussmund kurz vor der Rückkehr

BONN · Der rote Kussmund ist nie ganz aus Bonns Stadtbild verschwunden. In den Souvenirläden gab es fast immer Aufkleber, Tassen und T-Shirts mit dem Knutscher zu kaufen. Die Stadt Bonn will die Rechte an ihrem langjährigen Markenzeichen wiederhaben.

 Diese roten Lippen gingen von Bonn um die Welt: Der Kussmund aus den 1970er Jahren ist, obwohl er seit 2008 nicht mehr offizielles Werbesignet der Stadt ist, bei Kunden in den Souvenirläden beliebt. Thomas Brüske hat deshalb wieder Tassen, T-Shirts und Aufkleber im Sortiment.

Diese roten Lippen gingen von Bonn um die Welt: Der Kussmund aus den 1970er Jahren ist, obwohl er seit 2008 nicht mehr offizielles Werbesignet der Stadt ist, bei Kunden in den Souvenirläden beliebt. Thomas Brüske hat deshalb wieder Tassen, T-Shirts und Aufkleber im Sortiment.

Foto: Nicolas Ottersbach

Jetzt sollen die weltberühmten Lippen mit einer offiziellen "Merchandising-Linie", wie der stellverstretende Stadtsprecher Marc Hoffmann sagt, zurückkommen. Eine der letzten Amtshandlungen von Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch war, einen Vertrag für die Nutzung des alten Signets zu unterschreiben.

Die Vereinbarung scheint aber noch nicht vollständig zu sein. "Die Verwaltung befindet sich kurz vor Abschluss der Verhandlungen", hieß es gestern in einer Stellungnahme der Stadt. Die genauen Hintergründe oder gar Inhalte des Vertrags wollte niemand nennen. Nicht einmal, wann die ersten Werbeartikel erstellt werden könnten.

Auch Doris Casse-Schlüter, die den Kussmund samt Bonn-Schriftzug 1971 entwarf und mittlerweile Dozentin an der Fachhochschule in Aachen ist, äußerte sich nicht.

Aus Sorge wegen Urheberrechtsverletzungen hatte Thomas Brüske den Kussmund vor sieben Jahren, als das neue "Freude.Joy.Joie."-Logo der Stadt wurde, aus seinem Sortiment gestrichen. "Unsere Kunden haben aber immer danach gefragt", erzählt der Inhaber des Souvenir- und Geschenkartikelladens in der Sternstraße.

Markenrecht nicht verlängert?

Vor einigen Monaten entschied er sich, Bonns beliebte Lippen wieder zu verkaufen und fragte bei seinem Lieferanten nach. "Der versicherte mir, dass kein Schutz für den Kussmund besteht und ich keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten habe", sagt Brüske. Die Vermutung: Das Markenrecht war nicht verlängert worden oder das geschützte Geschmacksmuster abgelaufen.

Markenrechtlich ist ein Logo als Bildmarke oder Wort-Bildmarke schutzfähig. Dieser Markenschutz besteht grundsätzlich für zehn Jahre und kann gegen eine Gebühr beliebig oft verlängert werden. Ein Geschmacksmuster hält maximal 25 Jahre. Der Vorteil: Das Design ist unabhängig von einer Ware oder Dienstleistung geschützt.

Die Erscheinungsform wird durch Konturen, Linien, Farben oder Verzierungen bestimmt. Die dritte Möglichkeit ist das Urheberrecht, das aber eine sogenannte "Schöpfungshöhe" aufweisen muss. Die ist bei einem Gemälde gegeben, aber nicht unbedingt bei einem einfachen Logo.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort