Landgericht Bonn verurteilt jungen Intensivtäter

Im Gefängnis wird ein 20-Jähriger, der immer wieder strafrechtlich aufgefallen ist und als Intensivtäter eingestuft wurde, die nächsten Jahre verbringen. Das Bonner Landgericht verurteilte den Angeklagten am Freitag wegen Vergewaltigung zu einer dreieinhalbjährigen Jugendstrafe.

Landgericht Bonn verurteilt jungen Intensivtäter
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Bonn. (jeo) Im Gefängnis wird ein 20-Jähriger, der immer wieder strafrechtlich aufgefallen ist und als Intensivtäter eingestuft wurde, die nächsten Jahre verbringen. Das Bonner Landgericht verurteilte den Angeklagten am Freitag wegen Vergewaltigung zu einer dreieinhalbjährigen Jugendstrafe. In das Urteil wurde eine achtmonatige Vorstrafe einbezogen.

Genau diese Vorstrafe - unter anderem wegen einer so genannten Handyabzocke - hatte die Ermittler im Fall der im September 2007 geschehenen Vergewaltigung erst auf die richtige Spur gebracht: Nach der Verurteilung wurde dem Täter erstmals eine DNA-Probe abgenommen. Bei einem Abgleich mit ungeklärten Fällen ergab sich dann der Treffer.

Im Prozess legte der Angeklagte ein Geständnis ab und gab zu, als damals 16-Jähriger die Studentin vergewaltigt zu haben. In der Nacht auf den 1. September 2007 war er in einem Linienbus mit der damals 19-Jährigen - die gerade erst nach Bonn gekommen war - ins Gespräch gekommen, als sie ihre Haltestelle verpasst hatte.

Nachdem beide ausgestiegen waren, gab er vor, er könne der Studentin den Weg zurück zu ihrer richtigen Haltestelle zeigen. Stattdessen lockte er das Opfer auf das Gelände einer Grundschule in Kessenich, zog die junge Frau an den Haaren zu Boden und vergewaltigte sie und flüchtet mit ihrer Handtasche.

Die junge Frau erstattet sofort Anzeige. Dadurch konnten verwertbare DNA-Spuren gesichert werden. Im unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess hatte der Angeklagte laut Gerichtssprecher Joachim Klages angegeben, es sei damals über ihn gekommen. Er habe die sich bietende Gelegenheit genutzt, ohne es sich heute erklären zu können.

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