Schmerzensgeld für Restaurantbetreiber Landschaftsgärtner soll Wirt in eine Kübelpflanze geschubst haben

BONN · Der Landschaftsgärtner versuchte mehrere bepflanzte Kübel vor seinem Restaurant Opera abzutransportieren. Vor dem Amtsgericht fordert der Gastronom Müslüm Balaban jetzt von dem Kontrahenten ein Schmerzensgeld in Höhe von 1500 Euro.

In einer großen Kugel-Thuja (Lebensbaum) vor seinem Lokal endete eine handgreifliche Auseinandersetzung mit einem Landschaftsgärtner für den Bonner Restaurantbereiber Müslüm Balaban (59). Vor dem Amtsgericht forderte der Gastronom jetzt in einem Zivilprozess von dem Kontrahenten ein Schmerzensgeld in Höhe von 1500 Euro. Zudem klagte er auf die Zahlung von knapp 3000 Euro Schadensersatz.

Laut dem Kläger hatte der Landschaftsgärtner - der anscheinend mehrfach Projekte für Balaban realisiert hatte - unberechtigter Weise an einem Morgen im März 2010 versucht, mehrere bepflanzte Kübel vor seinem Restaurant Opera abzutransportieren. Als er sich in den Weg gestellt habe, sei er von dem Beklagten und dessen Mitarbeitern körperlich attackiert und in eine Thuja geschubst worden, berichtete Balaban. Der Landschaftsgärtner behauptete hingegen, die Pflanzen würden ihm gehören. Balaban habe eine Lieferung nicht komplett bezahlt - was der 59-Jährige wiederum in Abrede stellte. Da der Gastronom ihn im Laufe des Streits beleidigt habe, habe er diesen mit der Schulter angerempelt, so der Beklagte. Dass sich Balaban bei dem Sturz in die Thuja verletzt habe, könne gar nicht sein: "Die sind rund, da fällt man wie in ein Federbett." In einem strafrechtlichen Verfahren hatte der Beklagte allerdings die Verurteilung per Strafbefehl zu einer Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung akzeptiert.

Zwei Pflanzen, die alleine fast 1500 Euro wert gewesen sein sollen, hatten der Landschaftsgärtner und seine Mitarbeiter damals mitgenommen - und nach etwa einem Jahr zurückgebracht. Doch da waren sie - laut Balaban - nur noch braun verfärbt und vollkommen hinüber. Nach langem Hin und Her einigten sich die Parteien vor Gericht schließlich auf den Abschluss eines Vergleichs: Der Kläger erhält von seinem Kontrahenten 500 Euro Schmerzensgeld. Zudem wird der Landschaftsgärtner dem Gastronomen eine zwei Meter hohe Säulen-Thuja liefern. Damit es nicht zu neuen Streitereien kommt, soll ein Mitarbeiter des Beklagten sie vor dem Restaurant übergeben.

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