WCCB-Prozess Man-Ki Kim erklärt sein Bedauern

BONN · Erstmals hat sich im Prozess um den Skandal des World Conference Center Bonn (WCCB) der Hauptangeklagte Man-Ki Kim zur Anklage geäußert. Nach einer "zutiefst ernsthaften Entschuldigung bei den Bonnern" beteuerte er, nicht "als Betrüger" in die Stadt gekommen zu sein.

Es war die Stunde des Dr. Man-Ki Kim. Erstmals ergriff gestern der Hauptangeklagte im Prozess um den Bauskandal des World Conference Center Bonn (WCCB) vor der Bonner Wirtschaftsstrafkammer das Wort, um persönlich Stellung zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zu beziehen. Und um sich bei den Bürgern Bonns dafür zu entschuldigen, dass sie "kein fertiges WCCB sehen". Dafür übernehme er die Verantwortung.

Aber, soviel gleich vorweg: Den Vorwurf, als "Betrüger und Dieb" nach Bonn gekommen zu sein, wies er weit von sich. Er habe Fehler gemacht. Diese nun zuzugeben, falle ihm schwer, weil das Gericht ihm kein Angebot - Strafmilderung gegen Geständnis - gemacht habe. Doch er wolle diese Erklärung nach 55 Verhandlungstagen und eineinhalb Jahren Untersuchungshaft zur Förderung und Beschleunigung des Verfahrens abgeben. Dabei verlas sein Verteidiger Walther Graf den ersten Teil der Erklärung, den zweiten verlas Kim selbst auf Englisch. Zwei Gerichtsdolmetscherinnen übersetzten.

Kim gab Vieles zu: Dass er gescheitert sei als Vorsitzender seiner Firma SMI Hyundai, dass er sich zu wenig vorbereitet habe auf ein so großes Projekt in einem kulturell so anders funktionierenden Land, dass er Fehler gemacht habe bei Planung, Entwicklung und Konstruktion des WCCB. Was er jedoch nicht zugab: Dass er es von Anfang an nur auf die Grundstücke am Rhein und die Fördermillionen des Landes abgesehen habe.

Im Gegenteil, so beteuerte er. Er sei nach Bonn gekommen, um dieses großartige Kongresszentrum zu bauen, sonst hätte er nicht selbst Millionen hineingesteckt, die er nun verloren habe. Und sonst wäre er auch nicht hierher gezogen mit seiner Familie, die nach christlich-ethischen Werten lebe. Allerdings gab er zu, "dass in den Präsentationen seiner Firma SMI Hyundai eine Assoziation zu Hyundai hergestellt wurde".

Aber auch das wollte Kim nicht als Eingeständnis eines Täuschungsmanövers verstanden wissen. Denn, so erklärte er sofort: "Es dürfte mittlerweile unstreitig sein, dass SMI Hyundai Corp. die Bezeichnung zu Recht führen durfte." Und zwar nach dem Chaebol-System. Ihm sei, so erklärte er weiter, allerdings nicht bewusst gewesen, "dass den deutschen Verhandlungspartnern das koreanische Chaebol-Denken komplett fremd" sei.

"Die rechtliche Relevanz des feinen Unterschieds zwischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaft hat sich mir erst im Verlaufe der Hauptverhandlung erschlossen." Überhaupt führte Kim seine Unkenntnis deutscher Grundsätze zu seiner Verteidigung ins Feld. Vor allem das deutsche Recht.

Als Südkoreaner habe er sich in diesem Rechtssystem verfangen trotz dreier kundiger Anwälte an seiner Seite. Auf deren Rat habe er sich verlassen, keine Entscheidung habe er ohne sie getroffen, sagte Kim. und schob damit seinen Mitangeklagten Ha-S. C. und Wolfditrich Thilo einen sehr Schwarzen Peter zu. Hätte er statt Thilo, der ja gar kein Anwalt mehr sei, so Kim, einen echten Anwalt gehabt, wäre manches anders gelaufen.

Und C., so Kim, sei nach Aktenlage mehrfach deutlich über das Ziel hinausgeschossen bei der Darstellung der Firma SMI Hyundai und deren Potenz. Bei der Vermarktung habe man "eher einen amerikanischen Marketingansatz verfolgte, der bekanntlich zu Übertreibungen neigt". Dass in Deutschland "jedes Wort auf die Goldwaage gelegt werden würde", habe er nicht erwartet. Das aber, so Kim, habe ungewollt Fehlvorstellungen ermöglicht.

Seinem Eindruck nach seien die Verantwortlichen der Stadt "nur allzu gerne der Verführung erlegen" durch den Namen Hyundai. Aber auch wenn er kaum glauben könne, "dass im Rat der Stadt so viel Gedankenlosigkeit" geherrscht haben soll, müsse er akzeptieren, "dass unrichtige Angaben der SMI Hyundai Corp. die Entscheidungsfindung im Rat beeinflusst haben könnten". Ein Eingeständnis mit Einschränkung.

Sein größter Fehler aber, so Kim, sei gewesen, dass er sich auf seiner Suche nach Kapital mit Arazim eingelassen habe: "Das war ein Tanz mit dem Teufel." Und dann beteuerte er noch einmal: Er sei kein "Blender", und dass er so in der Öffentlichkeit dargestellt werde, schmerze ihn sehr.

Der WCCB-Prozess

Derzeitige Angeklagte: Man-Ki Kim (Investor), Ha-S. C. (Rechtsanwalt von Kim), Wolfditrich Thilo (Rechtsberater von Kim). Die Anklagen spiegeln die gesamte Palette der Korruptionsdelikte: Betrug, Untreue, falsche Eidesstattliche Versicherung, Bestechung, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in besonders schwerem Fall, Beihilfe zur Bestechung.

Weitere Anklagen: Die städtischen Projektmitarbeiter Arno Hübner und Eva-Maria Zwiebler sind wegen Untreue, beziehungsweise Beihilfe im besonders schweren Fall angeklagt. Ermittelt wird noch unter anderem gegen Friedhelm Naujoks, ehemaliger Leiter des Städtischen Gebäudemanagements (SGB) wegen des Verdachts des Betruges und Young-Ho Hong, WCCB-Bauunternehmer, wegen Betrugsverdachts und Bestechung.

Am Samstag gibs die nächste Millionenfalle. Die komplette Serie gibt es online!

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort