Managerverträge sollen auf den Prüfstand

BONN · Wie viel Geld darf ein Geschäftsführer einer kommunalen Gesellschaft verdienen? Seitdem die Bezüge von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten bei öffentlichen Unternehmen veröffentlicht werden müssen, ist das Thema ein Dauerbrenner.

Auch im Alten Rathaus erregt es zurzeit wieder die Gemüter. Anlass ist die Verlängerung des Vertrages von Manfred Becker (51), Geschäftsführer der Müllverbrennungsanlage (MVA), der Ende des Jahres ausläuft.

Nach GA-Informationen geht es dabei nicht nur um eine Erhöhung seines Jahressalär von derzeit rund 163.000 Euro auf bis zu 190.000 Euro, sondern auch um diverse, im bisherigen Vertrag vereinbarte Zusatzleistungen. Etwa das Rückkehrrecht Beckers zum Mutterkonzern Stadtwerke.

Oder die Teilhabe an Tarifsteigerungen seiner Mitarbeiter. Oder die ebenfalls vereinbarte Beihilfezahlungen an ihn. Eine Entscheidung über den Vertrag hat der MVA-Aufsichtsrat vorige Woche, wie berichtet, vertagt. Doch weil Becker einen Anspruch darauf hat, neun Monate vor Ablauf des Vertrages zu erfahren, wie es weitergeht, muss spätestens im März eine Entscheidung fallen.

Doch die schwarz-grüne Ratskoalition will zunächst die Bezüge von allen Führungskräften der kommunalen Unternehmen in Bonn überprüfen: "Wir wollen den Wildwuchs, den es bei Vertragsabschlüssen mit kommunalen Führungskräften in der Vergangenheit zum Teil gegeben hat, beenden", teilten Klaus-Peter Gilles (CDU) und Doro Paß-Weingartz (Grüne) am Mittwoch mit.

Dazu sollen jetzt die für die Ratssitzung am 1. März von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen unter anderem des Städtetages ausgewertet, die derzeitigen Verträge gesichtet und anhand einheitlicher Kriterien überarbeitet werden. "Eine Verknüpfung von hohen Managergehältern und beamtenähnlichen Versorgungen soll es künftig in Bonn nicht mehr geben", so CDU und Grüne.

Ihre Kritik ist nach Meinung von Michael Faber (Linke) zwar begründet. Allerdings hält er sie nicht für glaubwürdig. Denn seine Fraktion hatte die Bezüge in kommunalen Spitzenfunktionen und Unternehmen insgesamt deckeln wollen, war jedoch mit dem Antrag im Rat gescheitert.

Martin von Hören von der Unternehmensberatung Kienbaum sieht die Diskussion über Geschäftsführergehälter gelassen. Auf GA-Nachfrage erklärte der Experte, Vertragsvereinbarungen mit Geschäftsführern auch von kommunalen Unternehmen, wie etwa das Rückkehrrecht, seien nicht ungewöhnlich. Wenngleich er sie aus "ordnungspolitischen Gründen" für nicht mehr zeitgemäß hält, weil damit privatrechtliche Vergütungsstrukturen und Bezahlelemente des öffentlichen Dienstes vermengt würden. Auf jeden Fall "nicht mehr zeitgemäß" seien Vereinbarungen über Leistungen, wie sie sonst nur Beamte erhalten, etwa Beihilfeleistungen.

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