Plagiatsfall Mathiopoulos scheitert mit Klage gegen die Uni Bonn

BONN · Die Honorarprofessorin und frühere FDP-Beraterin Margarita Mathiopoulos erhält ihren wegen Plagiats aberkannten Doktortitel nicht zurück. Das Verwaltungsgericht Köln wies ihre Klage gegen die Aberkennung des vor 26 Jahren erworbenen Doktorgrads am Donnerstag in Bonn ab.

Der Anwalt von Mathiopoulos ließ offen, ob er in Berufung geht. Mit der Schlappe von Mathiopoulos vor Gericht bleibt der Beschluss der Universität Bonn vom April in Kraft, dass ihr der Titel entzogen wird, da sie in ihrer Dissertation mit massiven Plagiaten eine "Täuschung" begangen habe.

Die Anwälte von Mathiopoulos begründeten die Klage damit, dass die Aberkennung rechtswidrig sei, da der Fakultätsrat bereits 1991 nach einer Prüfung keinen Täuschungsvorsatz festgestellt und ihr damals den Titel auch nicht entzogen habe.

Ausgehend von neuen Hinweisen auf der Internet-Plattform "VroniPlag" kamen die Prüfer der Universität Bonn im April zu dem neuen Schluss, dass Mathiopoulos in ihrer Dissertation an über 320 Stellen die Originalquelle systematisch nicht ordnungsgemäß zitiert habe und dabei über die Urheberschaft vorsätzlich getäuscht habe.

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