Metropol-Zwischennutzung ist zulässig

Bezirksregierung widerspricht der Bürgerinitiative - Foyer darf als Einzelhandelsfläche genutzt werden

Bonn. Das Foyer des Metropols darf vorübergehend als Einzelhandelsfläche genutzt werden. Das teilte Dezernent Norbert Hundt von der Kölner Bezirksregierung der Bürgerinitiative "Rettet das Metropol" mit.

Diese wirft der Stadt vor, sie habe diese Genehmigung nicht erteilen dürfen - und reichte bei der Bezirksregierung eine Fachaufsichtsbeschwerde ein. Hundt weist darauf hin, dass die Zwischennutzung des Foyers bis zum 31. August 2008 befristet sei.

Dies sei nach dem Denkmalschutzgesetz NRW möglich - auch wenn das Metropol als Denkmal "unbestreitbar einen ganz besonderen Stellenwert" habe. Durch die Zwischennutzung könne im übrigen eine "Substanzgefährdung des Denkmals nicht angenommen werden".

Der Dezernent hofft, dass "im Ringen um eine denkmalverträgliche Nutzung des Metropols am Ende eine Lösung gefunden werden wird, die dem Wert des Denkmals und seiner Bedeutung eher gerecht wird als die derzeitige, der Würde des Bauwerks eher nicht entsprechende Nutzung."

Unterdessen haben die Eigentümer des Kinos Widerspruch gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln eingelegt, wonach die aus dem Großen Saal ausgebauten Stühle wieder eingebaut werden müssen, da sie unter den Denkmalschutz fallen ( der GA berichtete). Miteigentümer Vanja Schneider (Firma Interboden) sagte dazu dem GA, da das Kino nicht mehr als Kino genutzt werde und in den vergangenen Monaten im Großen Saal aufwändige Filmaufnahmen stattgefunden hätten, habe man die Stühle ausgebaut und innerhalb des Gebäudes zwischengelagert.

Zwei weitere Maßnahmen haben die Stadt auf den Plan gerufen. Zum einem das Entfernen der beleuchteten Anzeigentafel über dem Haupteingang, zum anderen das Verbarrikadieren des linken Eingangs. Schneider sagt dazu, die Tafel sei abgenommen worden, weil sich dahinter Elektronik befinde und durchaus die Gefahr eines Kurzschlusses bestanden habe; die Aufhängevorrichtung für das Schild sei aber nicht angetastet worden.

Und den Bretterverschlag habe man anbringen lassen, nachdem das Rollgitter beschädigt worden und somit das Gebäude nicht mehr optimal gesichert gewesen sei. Sobald das Gitter repariert sei, werde der Verschlag wieder demontiert.

Monika Frömbgen vom städtischen Presseamt sagte dem GA, die Verwaltung werde nun prüfen, ob die "Tafel-Aktion" mit dem Denkmalschutzgesetz in Einklang stehe. Der Fluchtweg sei durch den Verschlag nicht versperrt; allerdings müsste die entsprechende Beschilderung erneuert werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort